Antwortdatum: 20.12.2024
Hauptsächlich zivilrechtliche Sanktionen wie Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Daneben kann es strafbare Handlungen geben (z.B. Geheimnisverrat, Bestechung), dann sind Geld- oder Freiheitsstrafen möglich. Beharrliche Verstöße können zu hohen Ordnungsgeldern führen. Anders als im Kartellrecht, wo Bußgelder verhängt werden können, ist das UWG primär privat durchsetzbar. Bei massivem Fehlverhalten kann aber auch ein Verwaltungsverfahren, z.B. durch die Wettbewerbszentrale, erfolgen.