Was sind Missbrauchsaufschläge oder ‚Ex-Post-Preise‘? - Anwalte-de.com

Was sind Missbrauchsaufschläge oder ‚Ex-Post-Preise‘?

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26.11.2024

Wer definiert so etwas?

Website-Administration 01.12.2024
Antwortdatum: 01.12.2024

Wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen nachträglich Preise erhöht, kann das Bundeskartellamt untersuchen, ob es ein Missbrauch ist. 'Missbrauchsaufschläge' meint, dass der Preis so weit über dem normalen Wettbewerbspreis liegt, dass es als Ausnutzung gilt. Das GWB verbietet das, falls es keinen Kostenbezug hat. Wenn ein Gas- oder Stromanbieter mit Monopolstellung Preise unverhältnismäßig erhöht, kann man von Missbrauch sprechen. Eine ex-post-Prüfung klärt, ob die Preiserhöhung unzulässig war.

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