Antwortdatum: 01.12.2024
Wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen nachträglich Preise erhöht, kann das Bundeskartellamt untersuchen, ob es ein Missbrauch ist. 'Missbrauchsaufschläge' meint, dass der Preis so weit über dem normalen Wettbewerbspreis liegt, dass es als Ausnutzung gilt. Das GWB verbietet das, falls es keinen Kostenbezug hat. Wenn ein Gas- oder Stromanbieter mit Monopolstellung Preise unverhältnismäßig erhöht, kann man von Missbrauch sprechen. Eine ex-post-Prüfung klärt, ob die Preiserhöhung unzulässig war.