Antwortdatum: 30.12.2024
Die Kommission kann 'Dawn Raids' durchführen: unangekündigte Durchsuchungen bei Verdacht auf Kartellbildung. Sie sichtet Emails, Dokumente, führt Interviews. Findet sie Beweise für Absprachen oder Preisbildungskartelle, eröffnet sie ein Verfahren. Die Unternehmen haben Verteidigungsrechte, dürfen aber keine Unterlagen vernichten. Am Ende kann die Kommission hohe Geldbußen verhängen, basierend auf Umsatz. Betroffene können klagen, letztlich entscheidet der EuGH als letzte Instanz.