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Wann sind Markennennungen zulässig, um kompatible Produkte zu beschreiben?

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Frage vom Besucher

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05.12.2024

Beispiel: ‚Unsere Ersatzteile für XY-Geräte‘?

Website-Administration 10.12.2024
Antwortdatum: 10.12.2024

Nach dem UWG und Markenrecht darf man fremde Marken nutzen, um auf die Zweckbestimmung des eigenen Produkts hinzuweisen, sofern es notwendig und keine Verwechslungsgefahr besteht. Man nennt das Beschreibende Markennutzung oder notwendige Sachinformation. Es ist zulässig zu sagen: 'Passend für Dyson-Staubsauger', solange man nicht den Eindruck erweckt, es handle sich um ein Originalteil. Täuscht man Originalität oder verunglimpft man die Marke, wäre es unlauter bzw. markenrechtswidrig.

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