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Können ausländische Unternehmen in Deutschland abgemahnt werden, wenn sie hier unlautere Werbung machen?

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Frage vom Besucher

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12.11.2024

Oder gilt das ausländische Recht?

Website-Administration 13.11.2024
Antwortdatum: 13.11.2024

Nach dem Marktortprinzip gilt das deutsche Wettbewerbsrecht, wenn sich das Angebot oder die Werbung an den deutschen Markt richtet. Ein ausländischer Onlineshop, der an deutsche Kunden verkauft, muss sich an deutsche UWG-Vorschriften halten. Ein Mitbewerber oder Verband kann das Unternehmen abmahnen oder auf Unterlassung verklagen. Gleichzeitig kann es in dessen Heimatland abweichende Regeln geben, aber das ändert nichts an der Geltung des UWG für den deutschen Markt.

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