Antwortdatum: 27.10.2024
Eine geschäftliche Handlung ist jedes Verhalten einer Person zugunsten des eigenen oder fremden Unternehmens, das mit Marktteilnehmern interagiert. Es muss einen objektiv geschäftlichen Zweck verfolgen. Reine Privatpostings sind keine geschäftlichen Handlungen. Sobald aber Produkte beworben oder Vertriebsinteressen verfolgt werden, liegt eine 'geschäftliche Handlung' nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG vor. Influencer, die kommerzielle Absichten haben, können somit unter das UWG fallen.