Wie stehen Rabatte und Zugaben im Wettbewerbsrecht? - Anwalte-de.com

Wie stehen Rabatte und Zugaben im Wettbewerbsrecht?

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Frage vom Besucher

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30.10.2024

Darf man Gratisartikel an jeden Kauf hängen?

Website-Administration 04.11.2024
Antwortdatum: 04.11.2024

Zugaben und Rabatte sind nach UWG grundsätzlich zulässig, seit die Rabattgesetzgebung liberalisiert wurde. Aber sie dürfen nicht irreführend sein oder aggressiv wirkend. Beschränkt man z.B. die Zugabe auf 'nur heute' ohne Tatsachenbasis, ist das unlauter. Auch darf eine Zugabe nicht so gestaltet sein, dass der Hauptzweck (Kauf) überdeckt wird. Grundsätzlich besteht aber viel Freiheit bei Werbeaktionen, solange es nicht täuscht oder Mitbewerber unangemessen benachteiligt.

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