Antwortdatum: 18.11.2024
Ja, unaufgeforderte Werbe-Emails (Spam) verstoßen gegen § 7 UWG, weil sie eine unzumutbare Belästigung darstellen. Eine vorherige ausdrückliche Einwilligung oder ein 'bestandener Kundenkontakt' (mit Opt-out) ist erforderlich. Andernfalls drohen Unterlassungsansprüche. Dasselbe gilt für Fax-Werbung und SMS-Spam. Die Rechtsprechung ist sehr streng, um Verbraucher und Unternehmen vor unerwünschtem E-Mail-Bombardement zu schützen.