Antwortdatum: 05.12.2024
Ja, das UWG sieht Kinder als besonders schutzbedürftig an. Werbung darf keine Methoden verwenden, die die Unerfahrenheit von Kindern ausnutzen (z.B. direkte Kaufaufforderungen an Kinder zur Kaufveranlassung). Auch aggressives Ansprechen 'Mami, kauf mir das' kann unlauter sein. Die Rechtsprechung beurteilt, ob das Werbeumfeld Kinder gezielt manipuliert. Bei Verstoß drohen Abmahnungen und Verbote durch Gerichte oder Verbraucherschützer.