Antwortdatum: 04.11.2024
In der Regel klagt man in dem Land, wo der Verstoß erkennbar auftritt. Jedoch existiert eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Verbraucherschutzbehörden. Auch die EU-Verbraucherschutz-Kooperation (CPC-Verordnung) ermöglicht koordinierte Maßnahmen. Ein einziges Urteil kann nicht einfach EU-weit gelten, aber in der Praxis kann der Kläger in verschiedenen Ländern Verfahren führen oder eine EU-Behörde (wie Kommission oder ECC-Net) einschalten, um den Verstoß EU-weit zu stoppen.