Antwortdatum: 27.12.2024
Wesentliche Informationen sind solche, die der Verbraucher braucht, um eine informierte Entscheidung zu treffen – etwa Produktmerkmale, Preis, Lieferkosten, Widerrufsrechte. Werden diese Infos weggelassen oder versteckt, führt das zu einer Fehlvorstellung. Dann greift § 5a UWG als 'irreführendes Unterlassen'. Der Verbraucher soll nicht hinterher überrascht sein, sondern vor Kauf alle wichtigen Fakten kennen.