Was ist das Missbrauchsverfahren ‚Sektoruntersuchung‘ beim Bundeskartellamt? - Anwalte-de.com
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Was ist das Missbrauchsverfahren ‚Sektoruntersuchung‘ beim Bundeskartellamt?

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Frage vom Besucher

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14.11.2024

Kann das Amt einfach Branchen durchleuchten?

Website-Administration 17.11.2024
Antwortdatum: 17.11.2024

Ja, nach § 32e GWB darf das Bundeskartellamt branchenweise untersuchen, ob strukturelle Probleme oder Wettbewerbsverzerrungen bestehen (z.B. Kraftstoffmarkt, Abfallwirtschaft). Man nennt das Sektoruntersuchung. Findet das Amt Indizien für Verstöße (z.B. Absprachen), kann es förmliche Verfahren einleiten. Die Untersuchungen erlauben Marktdatenanalyse ohne konkreten Anfangsverdacht gegen einen bestimmten Akteur.

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