Antwortdatum: 01.12.2024
Amazon unterliegt selbstverständlich dem Wettbewerbsrecht. Abmahnungen sind möglich, doch Amazon hat massive Rechtsressourcen, um sich zu verteidigen. Zudem sitzen sie teils im Ausland, was das Vorgehen komplexer macht. Bei klarem Verstoß (z.B. falsche Werbung) kann man Amazon abmahnen. In Sachen Marktmacht oder Missbrauch prüft das Bundeskartellamt, ob Amazon Marktzugänge versperrt oder Händler benachteiligt. Es erfolgt aber eine umfangreiche Untersuchung, die langwierig ist.