Antwortdatum: 26.12.2024
Genau, Werbe-Fax, ungefragt verschickt, ist unzulässig, da Papier, Tinte und Zeit beansprucht werden (§ 7 UWG). Dasselbe gilt für Messenger-Spam (WhatsApp). Ohne Einwilligung darf man keine Werbebotschaften zustellen. Der Empfänger hat Anspruch auf Unterlassung und kann sich wehren. Auch hier sind Abmahnungen der gängige Weg. Die Gerichte behandeln Fax-Spam traditionell sehr streng, da real Kosten beim Empfänger entstehen. Auch Messenger kann belästigend sein.