Antwortdatum: 24.12.2024
Typischerweise muss der Abgemahnte die Rechtsanwaltskosten des Abmahners übernehmen, wenn die Abmahnung berechtigt ist. Das kann je nach Streitwert mehrere hundert bis tausend Euro betragen. Zudem kann eine Vertragsstrafe dazukommen, wenn man erneut verstößt. Eine einstweilige Verfügung oder Klage erhöht die Kosten noch weiter. Die Summe hängt vom Gegenstandswert ab, den das Gericht oder die Parteien ansetzen. Bei wiederholten Verstößen kann es richtig teuer werden.