Antwortdatum: 19.11.2024
Medienbeiträge sind grundsätzlich keine 'geschäftliche Handlung', wenn sie neutral informieren. Wird aber schleichend oder gegen Geld product placement betrieben, kann es Schleichwerbung sein. Dann sind wir im Bereich unlauterer Handelspraxis. Insofern kann die Grenze fließend sein. Entgeltliche Produktplatzierung ohne Kennzeichnung kann UWG-widrig sein. Der Journalist oder Verlag kann abgemahnt werden, falls er sich an der unlauteren Werbung beteiligt.