Antwortdatum: 13.12.2024
Unlauter bezieht sich spezifisch auf Verstöße gegen die guten Sitten im Wettbewerb nach UWG. Rechtswidrig ist ein umfassenderer Begriff; jede Rechtsverletzung kann rechtswidrig sein. 'Unlauter' meint, dass die Handlung gegen die lauteren Grundsätze des Wettbewerbs verstößt. So kann eine Handlung formal nicht strafbar sein, aber dennoch unlauter. Das UWG operiert mit dem Begriff 'unlauter', was eine Spezifizierung der Rechtswidrigkeit auf den Wettbewerbsbereich darstellt.