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Wie unterscheidet sich ‚unlauter‘ und ‚rechtswidrig‘ im UWG?

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08.12.2024

Sind das Synonyme?

Website-Administration 13.12.2024
Antwortdatum: 13.12.2024

Unlauter bezieht sich spezifisch auf Verstöße gegen die guten Sitten im Wettbewerb nach UWG. Rechtswidrig ist ein umfassenderer Begriff; jede Rechtsverletzung kann rechtswidrig sein. 'Unlauter' meint, dass die Handlung gegen die lauteren Grundsätze des Wettbewerbs verstößt. So kann eine Handlung formal nicht strafbar sein, aber dennoch unlauter. Das UWG operiert mit dem Begriff 'unlauter', was eine Spezifizierung der Rechtswidrigkeit auf den Wettbewerbsbereich darstellt.

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