Antwortdatum: 03.11.2024
Die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken harmonisierte den Verbraucherschutz in Europa. Deutschland hat sie 2008 ins UWG eingearbeitet, z.B. in den §§ 3, 5, 5a. Ziel ist ein einheitliches Schutzniveau in allen EU-Ländern, damit Unternehmer und Verbraucher grenzüberschreitend ähnliche Regeln haben. Das UWG enthält nun die 'schwarze Liste' verbotener Praktiken (z.B. Fake-Gewinnbenachrichtigungen). So entsteht EU-weit ein ähnlicher Standard gegen Irreführung.