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Wie reagieren Gerichte auf verunglimpfende Äußerungen in Vergleichswerbung?

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Frage vom Besucher

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28.12.2024

Fallbeispiel: ‚Der x-Konzern verkauft nur Schrott‘.

Website-Administration 30.12.2024
Antwortdatum: 30.12.2024

In so einem Vergleich fehlt Sachlichkeit, es ist bloß Abwertung. Gerichte sehen das als Verstoss nach §§ 6, 4 Nr. 1 UWG (Herabsetzung). Für eine zulässige vergleichende Werbung müssten objektive Kriterien vorliegen. Pauschale Diffamierung, 'Schrott', ist herabsetzend ohne Sachbezug. Das wird als wettbewerbswidrige Verunglimpfung untersagt. Der Geschädigte kann Unterlassung fordern.

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