Antwortdatum: 07.01.2025
Das 'Recht am Gewerbebetrieb' ist ein sonstiges Recht nach § 823 BGB, das vor betriebsbezogenen Eingriffen schützt (z.B. Sabotage, dauerndes Blockieren von Kunden). Es überschneidet sich mit dem UWG, wenn z.B. gezielt Mitarbeiter abgeworben werden oder man sich mit Betrug in fremde Geschäftsabläufe einmischt. Dann kann man neben UWG auch Deliktsansprüche nach BGB geltend machen. Es sichert den ungestörten Fortbestand des Unternehmens.