Antwortdatum: 25.12.2024
Ja, die EU hat zur Durchsetzung der Verbraucher- und Wettbewerbsrechte eine Richtlinie (CPC-Verordnung) eingeführt, die die Behörden in den Mitgliedstaaten vernetzt. Sie können Informationen austauschen und gemeinsame Aktionen starten, wenn ein Unternehmen in mehreren Ländern gegen die Vorgaben verstößt. Das erleichtert EU-weite Unterlassungs- und Abstrafverfahren. So sollen unseriöse Anbieter nicht in Nachbarländer ausweichen und dort ungestört weitermachen.