Düsseldorfer Tabelle 2026: Kindesunterhalt berechnen

Neue Unterhaltssätze für Kinder ab Januar 2026

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Zum 1. Januar 2026 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle. Sie ist der zentrale Maßstab für die Höhe des Kindesunterhalts in Deutschland. Wir erklären, welche Sätze jetzt gelten, wie Sie den tatsächlichen Zahlbetrag berechnen, was der Selbstbehalt bedeutet und was sich 2026 konkret geändert hat – verständlich und mit Blick auf die Praxis in Berlin.

Was ist die Düsseldorfer Tabelle und warum ist sie so wichtig?

Die Düsseldorfer Tabelle ist keine gesetzliche Regelung im engeren Sinne, sondern eine vom Oberlandesgericht Düsseldorf in Abstimmung mit den weiteren Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag herausgegebene Leitlinie. Familiengerichte in ganz Deutschland orientieren sich an ihr, wenn sie den Kindesunterhalt festsetzen. Sie schafft damit bundesweit einheitliche und nachvollziehbare Richtwerte.

Grundlage ist der gesetzliche Mindestunterhalt nach § 1612a BGB, der das Existenzminimum eines Kindes sichern soll. Die Tabelle staffelt den Bedarf nach dem bereinigten Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und nach dem Alter des Kindes. Wer mehr verdient, zahlt nach den höheren Einkommensgruppen entsprechend mehr.

Die neuen Mindestsätze 2026 im Überblick

Für 2026 fällt die Anhebung – wie schon im Vorjahr – moderat aus. Die Bedarfssätze steigen in den unteren Einkommensgruppen um wenige Euro. Für die erste Einkommensgruppe (bereinigtes Nettoeinkommen bis 2.100 €) gelten seit dem 1. Januar 2026 folgende monatliche Mindestbedarfssätze:

Altersstufe Bedarf 2026 Bedarf 2025
0 – 5 Jahre 486 € 482 €
6 – 11 Jahre 558 € 554 €
12 – 17 Jahre 653 € 649 €

Die Struktur der Tabelle bleibt unverändert: Es gibt weiterhin 15 Einkommensgruppen. Ab der zweiten Gruppe steigen die Sätze prozentual auf dem Mindestunterhalt auf. Für volljährige Kinder gilt eine eigene, vierte Altersstufe; für auswärts wohnende Studierende bleibt es beim pauschalen Bedarf, der 2026 unverändert fortgeschrieben wurde.

So berechnen Sie den tatsächlichen Zahlbetrag

Der Tabellenbetrag ist noch nicht der Betrag, der am Monatsende überwiesen wird. Vom Bedarf wird das Kindergeld angerechnet. Bei minderjährigen Kindern wird das hälftige Kindergeld abgezogen, weil der betreuende Elternteil den anderen Teil bereits durch die Betreuung „erbringt“.

Das Kindergeld beträgt 2026 monatlich 259 € je Kind, die Hälfte also 129,50 €. Die Rechnung lautet daher:

Beispiel: Ein 8-jähriges Kind, Einkommensgruppe 1. Tabellenbedarf 558 € − 129,50 € (halbes Kindergeld) = 428,50 € Zahlbetrag pro Monat.

Bei volljährigen Kindern wird das volle Kindergeld angerechnet, weil hier kein Elternteil mehr durch Betreuung leistet und beide Eltern barunterhaltspflichtig sind.

Der Selbstbehalt: Was dem Zahlenden bleiben muss

Niemand muss Unterhalt bis zur eigenen Bedürftigkeit zahlen. Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem unterhaltspflichtigen Elternteil für die eigene Lebensführung mindestens verbleiben muss. Die Selbstbehaltssätze blieben 2026 gegenüber 2025 unverändert.

Man unterscheidet den notwendigen Selbstbehalt gegenüber minderjährigen und privilegiert volljährigen Kindern und den höheren angemessenen Selbstbehalt gegenüber anderen Berechtigten. Reicht das Einkommen nicht aus, um allen Berechtigten den vollen Unterhalt zu zahlen, liegt ein sogenannter Mangelfall vor: Der verfügbare Betrag wird dann anteilig auf die gleichrangig Berechtigten verteilt.

Neu aufgenommen wurden 2026 konkretere Vorgaben zum Selbstbehalt beim Elternunterhalt – also für den Fall, dass erwachsene Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern aufkommen müssen. Diese Konstellation gewinnt angesichts steigender Pflegekosten an Bedeutung.

Was ist das „bereinigte Nettoeinkommen“?

Ausgangspunkt jeder Berechnung ist nicht das reine Netto, sondern das bereinigte Nettoeinkommen. Von diesem werden zunächst pauschal 5 % für berufsbedingte Aufwendungen abgezogen (mit einer Unter- und Obergrenze). Weiter absetzbar sind unter anderem:

  • berücksichtigungsfähige Schulden und Kreditraten,
  • Kosten für eine angemessene zusätzliche Altersvorsorge,
  • berufsbedingte Fahrtkosten, soweit sie über die Pauschale hinausgehen und belegt sind.

Erst dieses bereinigte Einkommen entscheidet, in welche der 15 Einkommensgruppen der Zahlende eingestuft wird. Gerade hier entstehen in der Praxis die meisten Streitigkeiten – etwa über die Frage, welche Belastungen abzugsfähig sind und welche nicht.

Wenn ein Titel besteht: Passt sich der Unterhalt automatisch an?

Ist der Kindesunterhalt bereits tituliert – etwa durch Gerichtsbeschluss, Jugendamtsurkunde oder notarielle Urkunde – und enthält der Titel eine Dynamikklausel („… Prozent des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe“), erhöht sich der Zahlbetrag mit Veröffentlichung der neuen Tabelle in der Regel automatisch. Pflichtige sollten daher ihren Dauerauftrag zum Jahreswechsel prüfen und anpassen, um Rückstände zu vermeiden. Berechtigte sollten kontrollieren, ob der angepasste Betrag tatsächlich ankommt.

Unterhalt richtig berechnen lassen

Ob Einstufung, absetzbare Positionen oder Mangelfall – bei der Berechnung des Kindesunterhalts steckt der Teufel im Detail. Ein Fachanwalt für Familienrecht in Berlin prüft Ihre Situation und sorgt für einen korrekten, durchsetzbaren Unterhalt.

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Häufige Fragen zur Düsseldorfer Tabelle 2026

Ab wann gilt die Düsseldorfer Tabelle 2026?

Die neue Tabelle gilt seit dem 1. Januar 2026. Sie wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben und löst die Fassung von 2025 ab. Für Zeiträume davor bleibt die jeweils frühere Tabelle maßgeblich.

Wie hoch ist der Mindestunterhalt 2026?

In der ersten Einkommensgruppe (bis 2.100 € netto) beträgt der monatliche Mindestbedarf 486 € für Kinder von 0 bis 5 Jahren, 558 € von 6 bis 11 Jahren und 653 € von 12 bis 17 Jahren. Vom Bedarf wird noch das hälftige Kindergeld abgezogen.

Wie wird das Kindergeld angerechnet?

Bei minderjährigen Kindern wird das hälftige Kindergeld (2026: 129,50 € von 259 €) vom Tabellenbetrag abgezogen. Bei volljährigen Kindern wird das volle Kindergeld angerechnet, da hier beide Eltern Barunterhalt schulden.

Was passiert, wenn mein Einkommen für den vollen Unterhalt nicht reicht?

Dann liegt ein Mangelfall vor. Es wird geprüft, ob nach Abzug des Selbstbehalts überhaupt genug übrig bleibt. Reicht der Betrag nicht für alle Berechtigten, wird er anteilig auf die gleichrangig Berechtigten verteilt. Eine anwaltliche Berechnung ist hier besonders sinnvoll.

Erhöht sich ein bestehender Unterhaltstitel automatisch?

Nur, wenn der Titel eine sogenannte Dynamikklausel enthält, die auf den Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe verweist. Dann steigt der Zahlbetrag mit der neuen Tabelle automatisch. Statische Titel müssen dagegen gesondert abgeändert werden.

Nützliche Informationen

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