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Carlos Galaniuk LL.M.

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  • Anwalt
  • Karl-Grillenberger-Str. 1 90402 Nürnberg

Informationen über den Spezialisten

Als Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht mit deutscher Zulassung, als attorney at law (Fla., USA) und solicitor (England) berate ich kleine und mittelständische Unternehmen im deutschsprachigen Raum sowie Start-ups auf Englisch (1. Muttersprache) und Deutsch (2. Muttersprache) in allen Fragen des US-Wirtschaftsrechts. 

Florida (satellite) office: 100 S.E. 2nd Str., Suite 3400, Miami, FL 33131, USA


Meine Beratung umfasst folgende Bereiche:

Vertragsrecht USA / US-Vertragsrecht / internationales Vertragsrecht

(z. B. Vertragsgestaltung & Vertragsverhandlung auf Deutsch und auf Englisch) 

Gesellschaftsrecht USA / US-Gesellschaftsrecht 

(z. B. Corporations, Limited Liability Company (LLC)) 

Handelsrecht USA 

(z. B. Uniform Commercial Code (UCC), Vertriebsrecht & Produkthaftung) 

Steuerrecht USA 

(v.a. steuereffiziente Transaktionsstrukturen) 

Prozessrecht USA 

(Unterstützung in Gerichtsverfahren in den USA)


Vertragsrecht USA – US-Vertragsrecht – internationales Vertragsrecht

Vertragsverhandlung und Vertragsgestaltung auf Deutsch und auf Englisch sind Teil meiner Kernkompetenz. Gerade in diesem Bereich kann ich meine Kompetenz im internationalen Wirtschaftsrecht und meine Muttersprachen (Englisch, Deutsch) optimal einsetzen.

Ich verhandle und gestalte nach amerikanischem Recht, deutschem Recht und englischem Recht Verträge wie z. B. einen Vertriebsvertrag, einschließlich Handelsvertretervertrag, Distributorenvertrag (Vertragshändler) oder Franchise-Vertrag, Joint Venture-Vertrag, ein Non-Disclosure-Agreement (Vertraulichkeitsvereinbarung), aber auch Kooperationsvereinbarungen, einen Lizenzvertrag, einen Arbeitsvertrag, Agentur- oder Managementvertrag, Marketing- und Service-Vertrag oder Beratervertrag. Aber auch wenn es darum geht, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu gestalten, oder um Fragen der Rechts- und Gerichtswahl: Sprechen Sie mich an! Ich helfe Ihnen, Ihre internationalen Projekte rechtlich auf sichere Füße zu stellen. 

Mehr Informationen erhalten Sie hier: „Leitfaden: Vertragspraxis in den USA"  


Firmengründung USA: Gesellschaftsrecht USA / US-Gesellschaftsrecht 

Im Gesellschaftsrecht berate ich Unternehmen, die bereits in den USA aktiv sind oder ihr Geschäft dorthin ausweiten wollen. Ich berate etablierte Unternehmen und Start-ups also auch bei der Firmengründung in den USA bzw. der Gesellschaftsgründung in den USA. Geht es um eine Firmengründung in den USA, steht zunächst die Wahl der geeigneten Gesellschaftsform bzw. Rechtsform im Fokus (z. B. die Corporation oder die Limited Liability Company (LLC)) sowie auch Fragen der Finanzierung (Unternehmensfinanzierung, Corporate Finance), bei deren Beantwortung ich ebenfalls behilflich bin. 

Im Rahmen der Firmengründung in den USA unterstütze ich Sie z. B. bei Registrierungen, Genehmigungen, bei der Vorbereitung der notwendigen Unterlagen für die Gründung oder das Einhalten aller Meldepflichten. Und auch wenn es um Gesellschaftervereinbarung, den Gesellschaftsvertrag, eine Geschäftsordnung, Satzung, Zeichnungsvertrag oder ein Gesellschafterdarlehen geht, berate ich Sie umfassend und entwerfe notwendige Verträge.

Mehr Informationen erhalten Sie hier: „US Kapitalgesellschaften" 


Vertriebsrecht USA / US-Vertriebsrecht 

Produkte in den USA zu vertreiben ist rechtlich oft relativ komplex. So kann der Vertrieb mithilfe unabhängiger Handelsvertreter (Sales Agent / Sales Representative) oder mithilfe von einem Distributor (Vertragshändler) rechtlich, steuerlich und finanziell Vorteile gegenüber einer Niederlassung in den USA haben. Und auch andere rechtliche Fallstricke können durch richtige Vertragsgestaltung beim Vertrieb von Waren in den USA vermieden werden, z. B. wenn es darum geht, dass Handelsvertreter nicht als Arbeitnehmer eingestuft werden. Weil Gesetze im Bereich US-Handelsrecht nicht immer alle diese Aspekte regeln, kommt es auch hier auf optimale Vertragsgestaltung, Kenntnisse im US-Vertragsrecht und optimale anwaltliche Unterstützung in diesem Bereich an.

Über diese Kenntnisse verfüge ich und ich stelle Sie Ihnen gerne zur Verfügung! Kontaktieren Sie mich unter 0911/27437733


Kaufrecht USA / US-Kaufrecht

Auch bei den Besonderheiten im US-Kaufrecht stehe ich Ihnen zur Seite, z. B. wenn es um die Sicherung Ihrer Forderungen bzw. US-Kreditsicherheiten-Recht geht (Lieferung von Ware / Kommissionsware in die USA). Denn das US-Handelsgesetzbuch (Uniform Commercial Code/ UCC) kennt das in Deutschland bekannte Eigentumsvorbehalt nicht. Diese und andere Aspekte müssen daher bei der Vertragsgestaltung durch deutsche Unternehmen berücksichtigt werden.


Produkthaftung in den USA

Ein Thema, das bei der Unternehmensgründung oder Kooperationen in den USA außerdem nicht vernachlässigt werden darf, ist die Produkthaftung in den USA / US-Produkthaftung. Denn ähnlich wie in Deutschland existiert eine Gefährdungshaftung in den USA in diesem Bereich. Um Ansprüche aus der Produkthaftung zu entschärfen, sind in den USA Vertragsgestaltung und korrekte AGB wichtig. Aber auch Verpackungen und Gebrauchsanweisungen müssen rechtlich einwandfrei sein, um Risiken zu minimieren. 

Mehr Informationen erhalten Sie hier: „Leitfaden: Entschärfung des US-Produkthaftungsrisikos" 


Steuerrecht USA / US-Steuerrecht / Compliance 

Nicht zuletzt unterstütze ich Sie, Unternehmensstrukturen unter Berücksichtigung des US-Steuerrechts für den deutschen und US-amerikanischen Markt zu entwickeln. Denn konkrete Geschäftsvorhaben, die Dokumentationen, Compliance und die Visaangelegenheiten stehen bei Geschäftsgründungen oder Expansionen in die USA oft mit wichtigen Steueraspekten im Spannungsverhältnis. Hier gilt es rechtlich saubere und transparente Lösungen unter Berücksichtigung des Fremdvergleichsgrundsatzes zu finden. 

Ich verfüge über langjährige praktische Erfahrung im Bereich US-Wirtschaftsrecht, US-Steuerrecht und als Jurist im Finanzsektor. Diese speziellen Kenntnisse und Erfahrung stelle ich Ihnen bei meiner Beratung immer zur Verfügung, was es in manchen Fällen nicht notwendig macht zusätzlich international tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaften etc. zu beauftragen. So zeichnet sich meine Arbeit neben der hohen fachlichen Kompetenz in diesem Bereich auch durch besondere (Kosten-)Effizienz aus. 

Kontaktieren Sie mich gerne unter 0911/27437733, um mehr zu diesem Thema zu erfahren! 


Prozesse in den USA / Prozessrecht USA / US-Prozessrecht 

In einigen Fällen lässt es sich nicht vermeiden, dass Sie ein Gerichtsverfahren in den USA führen müssen, wenn Ihr Unternehmen bereits auf dem US-Markt aktiv ist. 


Weitere Informationen finden Sie unter: www.galaniuklaw.com



chg@galaniuklaw.com

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Fragen und Antworten

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