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Daniel Gerlach

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  • Anwalt
  • Bergstr. 10 48143 Münster

Informationen über den Spezialisten

Gerlach Meyer-Schwickerath Evers Rechtsanwälte und Notare

Herr Rechtsanwalt Daniel Gerlach ist nach dem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Freiburg und Münster seit 2003 als Rechtsanwalt in der heutigen Sozietät Gerlach Meyer-Schwickerath Evers Rechtsanwälte und Notare in Münster tätig. In 2008 wurden ihm die Fachanwaltstitel für Steuerrecht sowie für Bank- und Kapitalmarktrecht verliehen, in 2011 der Fachanwaltstitel für Handels- und Gesellschaftsrecht. Im Jahr 2013 bestellte der Justizminister des Landes NRW Herrn Rechtsanwalt Daniel Gerlach zum Notar im Bezirk des OLG Hamm.


Grundstücksrecht & Immobilienrecht

Ich begleite Sie als Ihr Berater und Ihr rechtlicher Interessenvertreter in allen Angelegenheiten bebauter und unbebauter Grundstücke, des Wohnungs-/Teileigentums und von Erbbaurechten. Zu meinen Leistungen gehören insbesondere die rechtliche Prüfung und Gestaltung von Verträgen zum Kauf/Verkauf von Immobilien, zur Aufteilung bebauter Grundstücke in Wohnungs-/Teileigentum durch den Eigentümer nebst Gestaltung der Gemeinschaftsordnung, Begründung von Erbbaurechten sowie zum Erwerb vom Bauträger.
Weiter berate ich Sie bei der Belastung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten mit einem Nießbrauch, Reallasten, Vorkaufsrechten, Dienstbarkeiten, (Finanzierungs-) Grundschulden oder Hypotheken.
Langfristige Miet- oder Pachtverträge über gewerblich genutzte Objekte begründen weitreichende rechtliche und wirtschaftliche Bindungen der Vertragsbeteiligten und bedürfen daher sorgfältiger rechtlicher Gestaltung, bei deren Umsetzung ich Ihren Interessen Geltung verschaffe.
Durch eine umsichtige Vertragsgestaltung lassen sich zeit- und kostenträchtige Streitfälle häufig vermeiden. Wird gleichwohl die rechtliche Durchsetzung oder die Abwehr von Ansprüchen und Rechten aus Immobiliengeschäften erforderlich, vertrete ich meine Mandanten in außergerichtlichen und gerichtlichen Streitverfahren. 

Erbrecht & Vermögensnachfolge

Zur Regelung der Vermögensnachfolge mittels letztwilliger Verfügung (Einzeltestament, Ehegattentestament oder Erbvertrag) oder Schenkung von Todes wegen bedarf es sorgfältiger Beachtung der erb- und pflichtteilsrechtlichen Bestimmungen, Berücksichtigung ggf. zu Lebzeiten erfolgter Zuwendungen und der erbschaftsteuerlichen Folgen, wozu ich Ihnen beratend und gestaltend zur Seite stehe. Gehören Immobilien oder Gesellschaftsbeteiligungen zum Nachlass, ist häufig die Vermögensnachfolge zu Lebzeiten durch Abschluss von Übergabeverträgen vorteilhaft: sie vermeidet potentielle Konflikte in der Familie und erlaubt es, den schenkungs- und erbschaftsteuerlichen Gestaltungsspielraum bestmöglich auszunutzen.

Die Nachfolge im Unternehmen kann sinnvoll nur durch eine langfristig geplante und ggf. schrittweise durchgeführte Überleitung der Verantwortung auf die nächste Generation gestaltet werden. Hierzu sind vielfältige rechtliche Kenntnisse an der Schnittstelle von Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht unerlässlich: im Zusammenwirken mit Ihrem Steuerberater helfe ich Ihnen, Lösungen zu finden, um einen steuerneutralen und rechtssicheren Vermögensübergang zu ermöglichen und Ihre Versorgung sicherstellen. Dabei sind bestehende gesellschaftsrechtliche Strukturen und Regelungen ggf. im Vorfeld anzupassen und durch Erteilung von Vollmachten für den unternehmerischen und privaten Bereich Vorsorge für Krisenfälle zu treffen.
Erb-, pflichtteils- und ggf. auch ehevertragliche Vereinbarungen mit bzw. unter den Nachfolgern und weichenden Erben sind ebenso Teil der Regelungen zur Vermögensnachfolge.
Die Errichtung von Familien- oder Unternehmensstiftungen oder die Übergabe an gemeinnützige Stiftungen können sinnvolle Bestandteile einer Vermögensnachfolge darstellen.

Ist der Erbfall eingetreten, vertrete meine Mandanten im Verfahren zur Erbscheinserteilung, bei der Gestaltung der Nachlassteilung, in Angelegenheiten der Testamentsvollstreckung und bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Pflichtteilsrechten sowie gegenüber den Miterben in der Erbengemeinschaft.  

Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

Kapital- und Personengesellschaften dienen gleichermaßen als Unternehmensträger und zur Strukturierung von privaten Vermögensanlagen. Ich berate Sie bei der Gründung von oder Beteiligung an Unternehmen und Gesellschaften, sei es als Einzelunternehmung oder als Personen(handels)gesellschaft (GbR, oHG, KG) oder Kapitalgesellschaft (GmbH, AG bzw. SE oder Genossenschaft). Dazu gehören die Gestaltung des Gesellschaftsvertrags und die Erstellung der Gründungsdokumente und der etwa damit im Zusammenhang stehenden Gesellschafter- und Finanzierungsvereinbarungen (beispielsweise bei VC-/PE-Investitionen), Geschäftsführerdienstverträge oder Verträge zur Mitarbeiter-/Managementbeteiligung (zB durch „virtuelle Aktien“).

Bestehende Gesellschaften berate ich zu Gesellschafter- und sonstigen Organbeschlüssen (Beirat, Aufsichtsrat), bei der Umsetzung von Kapital- und Finanzierungsmaßnahmen (wie Kapitalerhöhungen, Debt-Equity-Swap, Darlehen, stillen Beteiligungen, Unterbeteiligungen, Genussrechten), bei dem Abschluss von Unternehmensverträgen (EAV, Beherrschungs- und Eingliederungsverträge, Betriebsüberlassungsverträge) sowie bei Restrukturierungen, namentlich nach dem UmwG (Verschmelzung, Spaltung, Ausgliederung, Formwechsel).

Der Abschluss von Unternehmenskaufverträgen (sei es als Asset- oder als Share Deal) begründet für Erwerber und Veräußerer rechtliche und wirtschaftliche Verpflichtungen, die über den Tag des Vertragsabschlusses und des Closings hinauswirken. Durch eine sorgfältige und rechtssichere Vertragsgestaltung helfe ich meinen Mandanten, zukünftigen Streit zu vermeiden und den Erfolg des Investments oder des Exits zu sichern.

Ist ein Konflikt unter Gesellschaftern oder Kaufvertragsbeteiligten eingetreten, stehe ich meinen Mandanten zuerst bei der rechtlichen Prüfung und wirtschaftlichen Abwägung zur Seite, ob ein gerichtliches Streitverfahren betrieben werden sollte oder ob die Möglichkeit einer alternativen Konfliktbeilegung in Betracht kommt und vorzugswürdig ist. Falls die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen danach zu erfolgen hat, vertrete ich meine Mandanten in Streitverfahren bis zum Oberlandesgericht.

Bankrecht & Kapitalmarktrecht

In allen Angelegenheiten des Bankvertragsrechts, insbesondere der Objekt- und Unternehmensfinanzierung und bankgeschäftlicher Sicherheiten sowie der Anlageberatung und Vermögensverwaltung, berate und vertrete ich außergerichtlich und gerichtlich Bankinstitute und im Anlage- und Kreditgeschäft engagierte Gesellschaften, Einrichtungen sowie ausgewählte Einzelpersonen.


In einem der genannten Rechtsgebiete besteht Informations- und Beratungsbedarf? Setzen Sie sich mit mir per E-Mail, Telefon oder über das anwalt.de-Profil in Verbindung.


Weitere Informationen finden Sie unter: www.gerlach-ms.de 



office@gerlach-ms.de

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Fragen und Antworten

Was muss ich bei einer Scheidung beachten? 1 Antwort

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16.12.2024

Ich möchte mich scheiden lassen. Was muss ich beachten, um meine Rechte zu wahren?

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Ich wurde wegen einer Straftat angezeigt. Was passiert jetzt und wie kann ich mich verteidigen?

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Was kann ich tun, wenn ich die Miete nicht zahlen kann? 1 Antwort

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Ich kann die Miete für meine Wohnung nicht mehr bezahlen. Welche Optionen habe ich in Deutschland?

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Ich habe das Gefühl, dass meine Abrechnung falsch ist. Was kann ich tun, um sicherzustellen, dass alles korrekt ist?

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16.12.2024

Ich möchte ein Testament erstellen. Was muss ich beachten, um sicherzustellen, dass es rechtsgültig ist?

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Was tun, wenn ich wegen Diebstahls angeklagt werde? 1 Antwort

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18
16.12.2024

Ich wurde des Diebstahls beschuldigt, aber ich bin unschuldig. Was soll ich tun, um mich zu verteidigen?

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Wie kann ich meinen Mietvertrag kündigen? 1 Antwort

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16.12.2024

Ich möchte meinen Mietvertrag kündigen. Was muss ich beachten, um rechtlich korrekt vorzugehen?

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Was bedeutet eine fristlose Kündigung und wann darf sie ausgesprochen werden?

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