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Maximilian Klefenz

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  • Anwalt
  • Bismarckstraße 27-29 50672 Köln

Informationen über den Spezialisten

Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht bin ich in allen Bereichen den Strafrechts für Sie tätig. Ich berate und verteidige Mandanten bundesweit. Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind die Verteidigung in  Betäubungsmittel– und Sexualstrafverfahren sowie die Tätigkeit in Kapitalstrafsachen. Ich verteidige meine Mandanten im Ermittlungsverfahren und in der Tatsacheninstanz vor Gericht. Darüber hinaus verteidige ich auch im Revisionsverfahren.

Gute Strafverteidigung endet für mich zudem nicht mit der Rechtskraft des Urteils, sondern setzt sich im Vollstreckungsverfahren fort. Daher ist es mir ein besonderes Anliegen, für meine Mandanten auch Ansprechpartner bei allen Fragen rund um die Strafvollstreckung und den Strafvollzug zu sein.

Zudem vertrete ich auch Geschädigte im Rahmen einer Nebenklage oder wenn diese als Zeuge geladen sind, insbesondere bei Sexual- oder Tötungsdelikten und Staatsschutzverfahren (z.B. sog. „Dresdner Messerangriff“ eines Salafisten im Jahr 2020).

Grundsätze meiner Arbeit sind für mich hohes Engagement und Genauigkeit. Für mich zählt der Mandant als Mensch mit allen seinen Anliegen und Problemen im Zusammenhang mit dem Strafverfahren! Ich nehme mir für jeden einzelnen Fall die entsprechende und notwendige Zeit. 

Um für meine Mandanten immer das bestmögliche Ergebnis zu erreichen, bilde ich mich regelmäßig fort und suche den fachlichen Austausch mit anderen, ebenfalls forensisch tätigen, Strafverteidigerkollegen. Dies beispielsweise im Rahmen der Strafverteidigervereinigung NRW e.V. oder der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutscher Anwaltverein e.V. Zudem bin ich Teil des Autorenteams für das Fachmagazin “juris PraxisReport Strafrecht”. Dort bespreche und analysiere ich regelmäßig aktuelle strafrechtliche Rechtsprechung.

Sie können mich insbesondere in folgenden Fällen kontaktieren:

  • polizeiliche Vorladung als Beschuldigter oder als Zeuge 
  • Verhaftung aufgrund eines Untersuchungshaftbefehls oder Vollstreckungshaftbefehls
  • Durchsuchung oder Beschlagnahme 
  • Anklageschrift der Staatsanwaltschaft 
  • Ladung zur strafgerichtlichen Hauptverhandlung 
  • erst- oder zweitinstanzliches Urteil
  • Bewährungswiderruf 
  • Antrag auf Reststrafenaussetzung ("2/3-Antrag")
  • Auslieferungshaft 
  • Maßregelvollzug (§§ 63, 64 StGB)

Ich verteidige Sie zudem bei folgenden Vorwürfen: 

  • Im Betäubungsmittelstrafrecht: Vorwurf des Besitzes, des Anbaus, der Einfuhr oder des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
  • Im Sexualstrafrecht: Vorwurf des sexuellen Missbrauchs, der sexuellen Nötigung, der Vergewaltigung, Vorwurf des Besitzes oder der Verbreitung von kinder- / jugendpornographischer Schriften 
  • sowie bei allen anderen strafrechtlichen Vorwürfen, wie: Raub, Diebstahl, Erpressung, Unterschlagung, Betrug, Stalking, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Nötigung, Hehlerei, Körperverletzung, Mord, Totschlag, Ausländerstrafrecht, Jugendstrafrecht

Bei einer Vorladung oder einer Durchsuchung und erst recht bei einer Verhaftung gilt es, ruhig zu bleiben und einen professionellen Anwalt und Strafverteidiger zu mandatieren. Im Strafprozess kommt es meistens auf jedes einzelne Wort einer Beschuldigteneinlassung an. Haben Sie Angaben gegenüber der Polizei getätigt, sind diese mitunter nicht mehr revidierbar und können fortdauernd nachteilig wirken. Daher gilt ausnahmslos: Keine Aussage ohne Aktenkenntnis! Dem Verteidiger ist gemäß § 147 StPO Akteneinsicht zu gewähren. Nach Akteneinsichtnahme werde ich den Akteninhalt mit Ihnen besprechen und sodann die richtige Verteidigungsstrategie darlegen.


„Die Aufgabe des Strafverteidigers ist es, Vertrauen zu schenken, wo es jeder verweigert, Mitgefühl zu entfalten, wo die Gefühle erstorben sind, Zweifel zu säen, wo sie keiner mehr hat, und Hoffnung zu pflanzen, wo sie längst verflogen war.“ - Gerhard Strate, Rechtsanwalt und Strafverteidiger, Welt am Sonntag vom 18.01.2004





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