
Vorladung? Anklage? Strafbefehl? Hausdurchsuchung?
Sie sind in ein Strafverfahren verwickelt? Haben Sie eine Vorladung zur Vernehmung von der Polizei zugestellt bekommen oder eine Anklageschrift / einen Strafbefehl ...
Vorladung? Anklage? Strafbefehl? Hausdurchsuchung?
Sie sind in ein Strafverfahren verwickelt? Haben Sie eine Vorladung zur Vernehmung von der Polizei zugestellt bekommen oder eine Anklageschrift / einen Strafbefehl erhalten?
Dann sollten Sie schnell handeln und mich kontaktieren, denn es geht um Ihre Zukunft! Nehmen Sie ein Strafverfahren nie auf die leichte Schulter, da die falsche Verteidigungsstrategie viele Risiken für Sie birgt. Aufgrund meiner Spezialisierung und forensischer Erfahrung bin ich Ihr richtiger Ansprechpartner. Auch in Ihrem konkreten Fall erarbeiten wir eine zügige und optimale Verteidigungsstrategie.
Die fachkundige und individuelle Beratung meiner Mandanten steht für mich an erster Stelle. In einem Erstgespräch bespreche ich mit Ihnen das mögliche weitere Vorgehen.
Ich spare Ihnen Zeit und Nerven. Zögern Sie nicht und rufen Sie mich einfach an!
Haben Sie Interesse an einer Beratung und möchten einen Termin vereinbaren? Gerne können Sie dies telefonisch oder per E-Mail tun. Ferner berate ich Sie auch online. Vereinbaren Sie dazu einfach telefonisch einen Termin und erhalten Sie dabei alle nötigen Informationen. Für eine persönliche Rechtsberatung können Sie nach vorheriger Vereinbarung meine Kanzleiräumlichkeiten aufsuchen: Nutzen Sie hierzu den Routenplaner.
Erfahren Sie, bei welchen Anliegen ich Sie in den Bereichen Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsrecht konkret unterstützen kann:
Strafrecht
Gerne stehe ich Ihnen zur Seite, wenn Sie auf der Suche nach einem kompetenten und zuverlässigen Strafverteidiger sind, der Sie durch die Ermittlungen gegen Sie begleitet, in der Hauptverhandlung für Sie kämpft und gegebenenfalls alle notwendigen Schritte für das Rechtsmittelverfahren einleitet (Berufung oder Revision). An einen Rechtsanwalt sollten Sie sich bereits dann wenden, wenn Ihre Wohnung durchsucht werden soll, spätestens aber, wenn Sie sich in Untersuchungshaft befinden. Selbstverständlich sind Sie bei mir auch als Opfer einer Straftat an der richtigen Stelle – als Zeugenbeistand oder im Rahmen der Nebenklage stehe ich Ihnen ebenfalls zur Verfügung.
Mit meiner langjährigen Erfahrung als Strafverteidiger haben sich inzwischen folgende Schwerpunkt-Tätigkeitsbereiche bei mir entwickelt:
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Jugendstrafrecht
- Körperverletzungs- und Tötungsdelikte
- Sexualstrafrecht
- Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht
- Urkundendelikte
- Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
- Vermögensdelikte
Betäubungsmittelstrafrecht
Es geht um Drogen! Und wenn diese im Spiel sind, dann ist das Strafrecht involviert. Wenn ein Tatbestand aus dem Betäubungsmittelstrafrecht Ihnen zur Last gelegt wird, dann sollten Sie sich unbedingt meiner fachkundigen Hilfe bedienen! Das Betäubungsmittelstrafrecht ist auch unter dem Begriff „Drogenstrafrecht “ bekannt. Der Konsum von Drogen steht nicht unter Strafe – der Anbau von Betäubungsmitteln, der Besitz, das Handeln oder die Ein- oder Ausfuhr und das in den Verkehr bringen, ist jedoch ein Straftatbestand. Verübt man eine Straftat unter Drogeneinfluss, wie beispielsweise eine Verkehrsgefährdung, dann sollten Sie nicht zögern, mich anzurufen.
Jugendstrafrecht
Auch wenn man noch jugendlich oder Heranwachsender ist, entgeht man nicht dem Strafrecht! Das sogenannte Jugendstrafrecht hat zwar andere Ziele als das herkömmliche Strafrecht, es bedarf jedoch guter anwaltlicher Verteidigung, um die Zukunft nicht zu verbauen. Bei den Delikten unterscheidet sich das Jugendstrafrecht nicht vom Strafrecht für Erwachsene. Der Unterschied liegt bei genauer Betrachtung bei den verfahrensrechtlichen Vorschriften wie beispielsweise dem Ausschluss der Öffentlichkeit bei einer Gerichtsverhandlung. Auch das Strafmaß ist ein anderes. Denn beim Jugendstrafrecht steht immer der Erziehungsgedanke im Vordergrund – der Jugendliche soll daraus etwas lernen.
Das Ziel eines Rechtsbeistandes sollte immer die Einstellung des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft sein, bevor es überhaupt zu einer Verhandlung kommt. Akkurat und besonnen muss eine Verteidigung bei Delikten im Jugendstrafrecht sein, um einem jungen Menschen nicht die Zukunft zu verbauen. Als Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht habe ich langjährige Erfahrung. Vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei und ich setze mich für Ihr Recht ein.
Sexualstrafrecht
Das Sexualstrafrecht ist immer ein heikles Thema, da es hier sehr schnell zu Vorverurteilungen kommen kann. Zum Sexualstrafrecht zählen sexueller Missbrauch, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung. Aber auch der Besitz von kinderpornografischen Schriften und Exhibitionismus. Es ist eine sensible Problemstellung, bei dem Betroffene ihre Rechte unbedingt durch einen spezialisierten Rechtsanwalt und Strafverteidiger prüfen und verteidigen lassen sollten.
Mandanten werden bei Vorwürfen doppelt unter Druck gesetzt: durch das Strafrecht, aber auch durch die Gesellschaft. Seit der Reform des Sexualstrafrechts 2017 kommt es vermehrt zu Strafverfahren wegen des Vorwurfs einer sexuellen Belästigung. Aber egal wie der Tatvorwurf lautet, als Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht in Aachen setze ich mich für Ihre Rechte ein und stelle mich schützend vor Sie.
Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeitenrecht
Sie haben sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, waren betrunken im Straßenverkehr, haben den Straßenverkehr gefährdet oder sind ohne Fahrerlaubnis gefahren? Das hört sich im ersten Moment nach einem Verkehrsdelikt an, aber tatsächlich haben Sie eine Straftat begangen! Zum Verkehrsstrafrecht gehören alle Vorschriften im Strafrecht, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr stehen.
Eine Verurteilung in diesem Bereich ist besonders unerfreulich, da neben Geld- oder Freiheitsstrafe auch ein Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis drohen. Das ist nicht selten ein weitreichender Einschnitt in das Berufs- oder Privatleben. Nutzen Sie meine Erfahrung und Expertise als Rechtsanwalt für Strafrecht aus Aachen und lassen Sie sich bei einem Problem im Verkehrsstrafrecht helfen.Als erfahrener Rechtsanwalt bin ich Ihr Ansprechpartner.
Bei Erhalt eines Bußgeldbescheids wegen einer Ordnungswidrigkeit, insbesondere im Straßenverkehr, lohnt es sich häufig, diesen überprüfen zu lassen. Ich untersuche, ob Ihr Bescheid formelle Fehler aufweist und sich anfechten lässt – ein drohendes Bußgeld, Fahrverbot, der Entzug des Führerscheins oder der Fahrerlaubnis, Punkte in Flensburg oder eine MPU können so häufig noch abgewendet werden.
Vermögensdelikte
„Vermögensdelikte“ ist ein zusammenfassender Begriff für alle Straftaten, die sich gegen das Vermögen anderer Personen richten. Ich kenne mich bei den äußerst komplexen Verfahren wegen Straftaten gegen das Vermögen mit allen relevanten Details aus.
Bei allen Ihren Fragen können Sie mich ganz leicht über den Kontakt-Button rechts oben per Anruf oder E-Mail kontaktieren, damit ich Ihnen mit meiner anwaltlichen Erfahrung und Expertise helfen kann.
Ich freue mich schon darauf Sie kennenzulernen.
info@scheske.com