Anwalt für Unternehmensgründung und Liquidation in Aichach

Rechtsanwalt für Unternehmensgründung und Liquidation in Aichach – Beratung und Unterstützung Gefunden 22

Unternehmensgründung und Liquidation in Aichach: Ein umfassender Leitfaden

Die Unternehmensgründung und Liquidation sind zwei der wichtigsten rechtlichen Aspekte für Unternehmer, die ein Un...

Unternehmensgründung und Liquidation in Aichach: Ein umfassender Leitfaden

Die Unternehmensgründung und Liquidation sind zwei der wichtigsten rechtlichen Aspekte für Unternehmer, die ein Unternehmen aufbauen oder schließen möchten. Während die Gründung eine Vielzahl von rechtlichen und organisatorischen Herausforderungen mit sich bringt, erfordert die Liquidation die korrekte Abwicklung und Schließung eines Unternehmens. In diesem Artikel bieten wir einen detaillierten Überblick über beide Prozesse, mit besonderem Augenmerk auf die rechtlichen Anforderungen und Unterstützung, die Sie in Aichach benötigen könnten.

Unternehmensgründung in Aichach

Die Gründung eines Unternehmens in Aichach ist der erste Schritt, um eine eigene Geschäftsidee erfolgreich auf den Markt zu bringen. Dabei müssen eine Reihe von rechtlichen und organisatorischen Aspekten beachtet werden, um sicherzustellen, dass das Unternehmen auf einer soliden rechtlichen Basis steht.

1. Die Wahl der Unternehmensform

Die Wahl der richtigen Unternehmensform ist entscheidend für die Struktur und die Haftung des Unternehmens. Es gibt mehrere Optionen zur Unternehmensgründung, die in Deutschland und auch in Aichach relevant sind:

  • Einzelunternehmen: Als Einzelunternehmer führen Sie das Unternehmen alleine und haften mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Diese Form ist besonders für kleinere Unternehmen oder Freiberufler geeignet.
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Eine GbR ist eine einfache Form der Partnerschaft, bei der zwei oder mehr Personen ein Unternehmen gründen. Die Gesellschafter haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG): Die OHG ist eine Handelsgesellschaft, in der die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt haften. Sie eignet sich für Unternehmen, die Handelsgeschäfte tätigen wollen.
  • Kommanditgesellschaft (KG): Bei der KG gibt es zwei Arten von Gesellschaftern: Komplementäre (voll haftend) und Kommanditisten (nur mit ihrer Einlage haftend). Diese Gesellschaftsform wird häufig für Investitionsvorhaben gewählt.
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Die GmbH ist eine der beliebtesten Unternehmensformen, da sie den Vorteil bietet, dass die Haftung der Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Eine GmbH benötigt ein Mindestkapital von 25.000 Euro.
  • Aktiengesellschaft (AG): Die AG ist für größere Unternehmen geeignet, die an der Börse notieren möchten. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt, und die AG benötigt ein Mindestkapital von 50.000 Euro.
2. Die Anmeldung des Unternehmens

Um Ihr Unternehmen offiziell zu gründen, müssen Sie es beim Handelsregister anmelden. Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Amtsgericht, in Aichach in der Regel beim Handelsregister des zuständigen Bezirksgerichts. Bei der Anmeldung müssen Sie grundlegende Informationen zu Ihrem Unternehmen angeben, wie etwa den Unternehmensnamen, die Rechtsform, den Geschäftszweck und die Adresse des Unternehmens.

3. Steuerliche Registrierung

Jedes Unternehmen muss sich beim Finanzamt anmelden, um eine Steuernummer zu erhalten. Diese Anmeldung erfolgt, um das Unternehmen für steuerliche Zwecke zu registrieren und die entsprechenden Steuern (z. B. Umsatzsteuer, Gewerbesteuer) abzuführen. In Aichach erfolgt dies in der Regel beim zuständigen Finanzamt.

4. Genehmigungen und Lizenzen

Abhängig von der Art des Unternehmens müssen möglicherweise spezifische Genehmigungen und Lizenzen beantragt werden. Beispielsweise benötigen Gaststätten, Apotheken und andere spezialisierte Geschäftszweige oft eine spezielle Genehmigung. Ein Anwalt für Unternehmensgründung in Aichach kann Ihnen helfen, die notwendigen Genehmigungen zu identifizieren und den Antrag ordnungsgemäß einzureichen.

5. Gesellschaftsvertrag und rechtliche Dokumente

Für viele Unternehmensformen, wie die GmbH oder die AG, ist es erforderlich, einen Gesellschaftsvertrag zu erstellen. Dieser regelt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, die Unternehmensführung und die Verteilung von Gewinnen und Verlusten. Ein Anwalt für Gesellschaftsrecht in Aichach kann Ihnen helfen, einen rechtssicheren Gesellschaftsvertrag zu entwerfen, der Ihren Bedürfnissen entspricht.

Liquidation eines Unternehmens in Aichach

Die Liquidation eines Unternehmens ist der Prozess, bei dem ein Unternehmen seine Geschäftstätigkeit beendet und seine Vermögenswerte abwickelt. Es gibt verschiedene Gründe für eine Unternehmensliquidation, darunter finanzielle Schwierigkeiten, die Entscheidung der Eigentümer oder eine Umstrukturierung des Unternehmens.

1. Arten der Liquidation

Es gibt zwei Hauptarten der Liquidation:

  • Freiwillige Liquidation: Diese Art der Liquidation erfolgt in der Regel, wenn die Gesellschafter oder Eigentümer des Unternehmens die Entscheidung treffen, das Unternehmen zu schließen. Dies kann aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten, Geschäftsaufgabe oder Umstrukturierungen geschehen. Die freiwillige Liquidation erfordert die Zustimmung der Gesellschafter und eine ordnungsgemäße Abwicklung der laufenden Geschäfte.
  • Zwangsliquidation: Eine Zwangsliquidation erfolgt, wenn das Unternehmen durch ein Gericht aufgelöst wird, häufig aufgrund von Insolvenz oder wenn das Unternehmen seine Schulden nicht begleichen kann. Ein Insolvenzverfahren wird in der Regel eingeleitet, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig wird und keine Aussicht auf eine Sanierung besteht.
2. Der Ablauf der Liquidation

Die Liquidation erfolgt in mehreren Schritten, die sorgfältig durchgeführt werden müssen:

  • Beschluss zur Liquidation: Der erste Schritt in der freiwilligen Liquidation ist der Beschluss der Gesellschafter oder der Eigentümer, das Unternehmen zu liquidieren. In der Regel wird dies in einer Gesellschafterversammlung beschlossen.
  • Abwicklung der laufenden Geschäfte: Während der Liquidation müssen alle laufenden Geschäfte abgewickelt werden. Verträge müssen erfüllt oder beendet, offene Forderungen eingezogen und Verbindlichkeiten beglichen werden.
  • Verkauf von Vermögenswerten: Das Unternehmen muss seine Vermögenswerte (z. B. Immobilien, Maschinen, Warenbestände) verkaufen, um seine Schulden zu begleichen. Der Erlös wird zur Deckung der Verbindlichkeiten verwendet.
  • Schlussbilanz und Steuererklärung: Eine Schlussbilanz muss erstellt werden, um zu überprüfen, ob alle Vermögenswerte verkauft und alle Verbindlichkeiten beglichen wurden. Das Unternehmen muss auch eine letzte Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.
  • Löschung des Unternehmens aus dem Handelsregister: Nachdem alle Geschäftsvorfälle abgeschlossen sind, wird das Unternehmen aus dem Handelsregister gelöscht und offiziell als nicht mehr existent betrachtet.
3. Rechtliche Unterstützung bei der Liquidation

Die Liquidation eines Unternehmens ist ein komplexer Prozess, der mit vielen rechtlichen und steuerlichen Anforderungen verbunden ist. Ein Anwalt für Unternehmensrecht in Aichach kann Ihnen helfen, die Liquidation korrekt durchzuführen und alle erforderlichen rechtlichen Schritte zu unternehmen, um Probleme und Strafen zu vermeiden.

Fazit

Die Unternehmensgründung und Liquidation sind zwei sehr unterschiedliche, aber ebenso wichtige rechtliche Prozesse für Unternehmer. Die Gründung eines Unternehmens erfordert eine gründliche Planung, rechtliche Kenntnisse und die Einhaltung zahlreicher Vorschriften, während die Liquidation eines Unternehmens eine ordnungsgemäße Abwicklung der Geschäfte und die Lösung aller offenen rechtlichen und finanziellen Fragen erfordert. In beiden Fällen kann ein Anwalt für Unternehmensgründung und Liquidation in Aichach entscheidend dazu beitragen, dass der Prozess reibungslos verläuft und alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Es ist ratsam, rechtliche Unterstützung zu suchen, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen ordnungsgemäß gegründet und abgewickelt wird, ohne dass Sie rechtliche Probleme oder unnötige finanzielle Verluste riskieren.

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Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Schön, Fachanwältin für Familienrecht, hilft Ihnen gerne bei sämtlichen Angelegenheiten innerhalb des Familienrechts weiter. Sie unterstützt Sie dabei eine einvernehmliche Lösung mit Ihrem ehemaligen Ehepartner im Rahmen des Mediationsverfahrens zu finden oder, wenn gerichtliches Prozess nicht mehr zu vermeiden ist, vertritt sie Ihre Rechte mit Nachdruck vor Gericht.



Rechtsanwältin & Mediatorin Gabriele Schön

Fachanwältin für Familienrecht




Familienrecht

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Mediation

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Herzlich willkommen auf der Kurzvorstellung der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Sturm & Partner mbB aus Aichach!

Wir sind qualifizierte, ehrgeizige, dynamische und neugierige Rechtsanwälte, die genauso gut zuhören wie argumentieren können. Wir kämpfen mit Entschiedenheit, dem Blick für das Wesentliche, Durchsetzungskraft und Weitblick für Ihre Interessen.Konfrontation ist für uns nicht Selbstzweck, sondern eines der Mittel, mit dem wir Ihre Interessen verfolgen. Gleichzeitig suchen wir konstruktive und kreative Handlungsalternativen, wenn diese aus wirtschaftlichen oder persönlichen Gründen einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorzugswürdig sind.

Auf Ihren Besuch freut sich: 


Rechtsanwalt Dr. Marc Sturm 


Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte Herr Dr. Sturm an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) in München mit einem Stipendium der Hanns-Seidel-Stiftung e. V. im Bereich der Journalistischen Nachwuchsförderung. Das Referendariat im Anschluss erfolgte im Landgerichtsbezirk Augsburg. Seit 2010 ist er schließlich als Rechtsanwalt zugelassen und zugleich als Referent u. a. für die Hanns-Seidel-Stiftung tätig sowie ehrenamtlicher Stadtrat in Aichach und Kreisrat im Landkreis Aichach-Friedberg. Im Jahr 2021 promovierte Rechtsanwalt Dr. Sturm zu einem medienrechtlichen Thema.


Ordnungswidrigkeiten & Strafsachen 

Wir helfen Ihnen, wenn Sie einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl erhalten haben. Idealerweise beginnt unsere Tätigkeit bereits bevor ein solcher Bescheid ergeht, nämlich im Anhörungsverfahren. Beispielsweise bei Verkehrsordnungswidrigkeiten beginnt das Verfahren mit Zusendung des Anhörungsbogens. Hier werden bereits wichtige Weichenstellungen getroffen, etwa bei der Frage, ob die Fahrereigenschaft eingeräumt wird oder nicht. Ist ein Bußgeldbescheid oder Strafbefehl erlassen, dann sind die Formerfordernisse und die sachlichen Voraussetzungen für eine Verurteilung zu prüfen. Falls Sie unsere Hilfe in Steuerstrafsachen, in Verfahren mit dem Zoll oder dem Finanzamt benötigen, stehen wir Ihnen ebenfalls jederzeit im Falle von laufenden Durchsuchungen auch kurzfristig gerne zur Verfügung.


Arbeitsrecht & Kündigungsrecht

Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer: Mit Fragen zum Arbeitsvertrag oder zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigungsschutz) können Sie sich jederzeit an uns wenden. Die Gründe für eine Kündigung bzw. die Arten davon können vielfältig sein: eine Befristung, eine auflösende Bedingung, ein Aufhebungsvertrag, eine ordentliche oder fristlose (außerordentliche) Kündigung, eine Änderungskündigung u.v.m. Zögern Sie nicht, uns beim Erhalt eines solchen Schreibens zu kontaktieren, damit wir effektive und wirtschaftliche Lösungen für Sie erarbeiten können (z. B. bezüglich des Arbeitszeugnisses oder der Einreichung einer Kündigungsschutzklage).


Erneuerbare Energien 

Bei Rechtsproblemen zwischen den Betreibern von PV-Anlagen, Windrädern, KWK-Anlagen oder Biogas Anlagen und den Energieversorgungsunternehmen nach dem Gesetz für erneuerbare Energien (EEG) stehen wir Ihnen gerne beratend und vertretend zur Seite. Wenden Sie sich insbesondere bei Problemen mit der Abrechnung der Einspeisevergütung an uns. Weiterhin können wir Sie rund um den Bereich des Crowdfundings unterstützen, in deren Zusammenhang wir Gesellschaftsverträge, Darlehensverträge, Nachrangklauseln, Vermögensanlage-Informationsblätter (VIB) und Internet-Plattformen für Privatpersonen ebenso wie für Unternehmer und Kommunen erstellen.
Auch dann, wenn Ihnen ein Investment in eine Photovoltaikanlage oder ein Windrad verkauft wurde und es damit Probleme gibt, stehen wir an Ihrer Seite, um die Kapitalanlage für Sie zu retten.


Allgemeines Erbrecht & Erbrecht in der Landwirtschaft 

Wenn Sie ein Testament oder einen Erbvertrag als Ihre letztwillige Verfügung gestalten lassen möchten, sind wir Ihnen dabei ebenso gerne behilflich wie bei der Beendigung und Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder der Beantragung eines Erbscheins beim Nachlassgericht. Einen besonderen Schwerpunkt innerhalb des Erbrechts bildet das Vermächtnis von Landwirtschaften bzw. eine Hofübergabe.


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Weitere Informationen finden Sie unter: www.sturm.legal

consult@skp-kanzlei.de

Rechtsanwältin Dr. Eva Maria Helm

Fachanwältin für Familienrecht 

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Rechtsanwältin Dr. Eva Maria Helm

Fachanwältin für Familienrecht 

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Familienrecht

Im Familienrecht werden die rechtlichen Verhältnisse von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Verwandtschaft oder Familie miteinander in Verbindung stehen, geregelt. Meine Tätigkeit in diesem Bereich umfasst neben Themen wie Scheidung und Unterhaltsansprüchen auch Konflikte um das Umgangsrecht und die elterliche Sorge für Kinder sowie Verfahren zur Feststellung einer Vaterschaft bzw. Vaterschaftsklagen. Daneben befasse ich mich zudem mit der Gestaltung familienrechtlicher Dokumente wie Eheverträge oder Scheidungsfolgenvereinbarungen. Einen weiteren wichtigen Teil meiner Arbeit stellen Rechtsfragen zur eingetragenen Lebenspartnerschaft und gleichgeschlechtlichen Ehe dar.

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Wenn es um Geld geht, wird gestritten – das Erbrecht macht da keine Ausnahme und Fehden entfremden nicht selten Familien. Dabei kann Abhilfe dadurch geschafft werden, sich bereits zu Lebzeiten Gedanken darüber zu machen, an wen das Vermögen später gehen soll – und an wen nicht – und mit der Hilfe eines Rechtsanwalts, ggf. auch Notars, die eigenen Wünsche schriftlich in einem rechtssicheren Testament oder Erbvertrag festzuhalten. Lassen Sie sich von mir außerdem dazu weiterhelfen, was es bei der Annahme oder Ausschlagung zu beachten gibt, sich den Pflichtteil von mir errechnen (z. B. bei einer Enterbung oder einer Schenkung zu Lebzeiten) oder schlichten, wenn sich eine Erbengemeinschaft bildet, in der Uneinigkeit herrscht.

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