Rechtsanwältin Christina Friedrich
Fachanwältin für Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Friedrich verfügt als Fachanwältin für Familienrecht über besondere Qualifikationen und langjährige praktische Erfahrung. Die entsprechenden theoretischen Kenntnisse erwarb sie durch den erfolgreich...
Rechtsanwältin Christina Friedrich
Fachanwältin für Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Friedrich verfügt als Fachanwältin für Familienrecht über besondere Qualifikationen und langjährige praktische Erfahrung. Die entsprechenden theoretischen Kenntnisse erwarb sie durch den erfolgreichen Abschluss des Fachanwaltslehrganges, die praktischen Kenntnisse durch die Bearbeitung von familienrechtlichen Fällen. Darüber hinaus ist sie verpflichtet, sich regelmäßig in diesem Bereich fortzubilden.
Familienrecht
Frau Friedrich übernimmt als Fachanwältin die rechtssichere Ausarbeitung eines Ehevertrages und erstellt ebenso Trennungs- oder Scheidungsvereinbarungen. Darüber hinaus können sich Mandanten auch an sie wenden, wenn sie sich scheiden lassen möchten und eine kompetente Vertretung im Scheidungsverfahren wünschen. Sie begleitet bei Sie bei der Vermögensauseinandersetzung, berät bezüglich gemeinsamer Konten und Ersparnisse oder klärt Fragen zur Ehewohnung.
Weiterhin übernimmt sie auch die Berechnung des Unterhalts für Ehegatten (Ehegattenunterhalt) oder Kinder (Kindesunterhalt) anhand der Düsseldorfer Tabelle sowie die Vollstreckung und Abänderung von Unterhaltsansprüchen. Sind von einer Trennung oder Scheidung Kinder betroffen, vertritt sie die Interessen der Eltern oder Elternteile zum Umgangsrecht, zum Sorgerecht (Aufenthaltsbestimmungsrecht) und berät auch zu Zugewinn und Versorgungsausgleich.
Erbrecht
Nach einem Todesfall sind Streitigkeiten und Auseinandersetzungen wegen des Nachlasses keine Seltenheit. Um solche Konflikte zu vermeiden, sollten Sie sich rechtszeitig mit einer sinnvollen Nachfolgeregelung oder der Verfassung eines Testamentes beschäftigen. Rechtsanwältin Friedrich übernimmt die Gestaltung von maßgeschneiderten Testamenten, Erbverträgen und Nachfolgeregelungen, berät in diesem Zusammenhang auch zur gesetzlichen und vorweggenommenen Erbfolge und setzt im Rahmen des Pflichtteils entsprechende Ansprüche durch.
Betreuungsrecht
Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Wer entscheidet dann über medizinische Maßnahmen, wer erledigt Bankgeschäfte, verwaltet das Vermögen oder sucht einen Platz im Pflegeheim? Im Betreuungsrecht berät Rechtsanwältin Friedrich seine Mandanten mit der nötigen Sensibilität und umfangreichem Fachwissen, z. B. erstellt er eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügungen.
Sie erreichen mich telefonisch, per E-Mail oder über das anwalt.de-Profil selbst.
kanzlei@christina-friedrich.de