Herzlich willkommen bei der Kanzlei Ulrike Schmidt-Fleischer Rechtsanwältin und Notarin!
Ulrike Schmidt-Fleischer ist seit 2011 im Rhein-Main-Gebiet tätig und arbeitete zunächst in der Personalabteilung eines großen Industriekonzerns sowie in einer überregionalen Werbeagentur. Danach...
Herzlich willkommen bei der Kanzlei Ulrike Schmidt-Fleischer Rechtsanwältin und Notarin!
Ulrike Schmidt-Fleischer ist seit 2011 im Rhein-Main-Gebiet tätig und arbeitete zunächst in der Personalabteilung eines großen Industriekonzerns sowie in einer überregionalen Werbeagentur. Danach leitete sie die Rechtsabteilung der Industrie- und Handelskammer Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern, war in der Industrie- und Handelskammer Frankfurt a. Main u. a. im Handels- und Gesellschaftsrecht tätig und begann ihre Karriere als klassische Rechtsanwältin in einer Wirtschaftskanzlei in Frankfurt a. Main.
Im Jahr 2015 machte sich Rechtsanwältin Schmidt-Fleischer mit ihrer eigenen Kanzlei in Friedrichsdorf, 20 km nördlich von Frankfurt a. Main, selbstständig und bietet dort kompetente Rechtsberatung in verschiedenen Rechtsgebieten sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen an.
Arbeitsrecht
In arbeitsrechtlichen Belangen bietet Rechtsanwältin Schmidt-Fleischer Beratung bei Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Erstellung von Stellenanzeigen und kümmert sich um die Ausgestaltung von Arbeitsverträgen für Arbeitnehmer sowie leitende Angestellte. Sie hilft bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, z. B. im Falle einer fristlosen Kündigung, oder vertritt in Einigungsstellenverfahren.
Rechtsanwältin Schmidt befasst sich mit Betriebsänderungen, wie beispielsweise Stilllegungen oder einem Betriebsübergang. Sie bietet Mandanten auch Unterstützung gegenüber dem Betriebsrat sowie der Personalvertretung und beschäftigt sich mit der Erstellung von Arbeitszeugnissen.
Handels- und Gesellschaftsrecht
Rechtsanwältin Schmidt-Fleischer berät bei der Rechtsformwahl. Sie unterstützt bei der Unternehmensgründung, setzt sich mit Behörden auseinander oder kümmert sich um die Eintragung ins Handelsregister.
Rechtsanwältin Schmidt-Fleischer bietet kompetente Beratung in Haftungsfragen sowie rund um das Thema Franchise. Sie übernimmt im Mandantenauftrag die Vorbereitung von Gesellschafter- sowie Hauptversammlungen und ist auch im Handelsvertreterrecht sachkundig. Rechtsanwältin Schmidt unterstützt außerdem bei Gesellschafterwechseln und befasst sich mit der Ausgestaltung von Vorstands- und Geschäftsführerverträgen. Ganz gleich, welchen Herausforderungen Sie und Ihr Unternehmen sich gegenübersehen: Wir entwickeln individuell auf sie zugeschnittene, pragmatische und betriebswirtschaftlich sinnvolle Lösungen.
Frau Schmidt-Fleischer ist Mandanten bei der Ausgestaltung sowie Überprüfung allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) behilflich und setzt sich mit der Erstellung sowie Kontrolle verschiedenster Verträge auseinander.
IT-Recht für Unternehmen
Im IT-Umfeld, egal ob Administrator, Softwareentwicklung oder Webdesign, helfen wir Ihnen bei individuellen Anforderungen im IT- und dem dazugehörigen Datenschutzrecht. Einen Vertrag zu erstellen, ohne dabei das IT- bzw. Datenschutzrecht zu beachten, ist heutzutage kaum noch möglich, so dass Sie sich auch hier mit uns rechtlich sicher fühlen können.
Kapitalanlagerecht
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auch in der Vertretung von Privatpersonen, welche mit der SCHUFA Probleme haben. Ein Negativeintrag hat und kann weitreichende Folgen haben. Hierbei berät und vertritt Rechtsanwältin Schmidt-Fleischer erfolgreich Betroffene und konnte bereits in zahlreichen Fällen auch die Löschung von Eintragungen erwirken. Rechtsanwältin Schmidt-Fleischer berät und vertritt Mandanten in allen Fragen rund um geschlossene und offene Fonds (Immobilienfonds, Schifffonds, Flugzeugfonds etc.), aber auch wenn eine Investition, wie in Canabispflanzen, wie etwa bei Juicyfields verloren zu sein scheint. Insbesondere bei Rückforderungen von Ausschüttungen vertritt Frau Schmidt-Fleischer zusammen mit Ihren Kollegen seit Jahren zahlrieche Mandanten vor Gericht und außergerichtlich. Aber auch Zertifikate, Aktien und Inhaberschuldverschreibungen – so z.B. Deutsche Öl- und Gas AG/ DOG S.A./ HELENA Fonds – stehen im Fokus der Beratung.