Herzlich willkommen.
Ich freue mich über Ihr Interesse an meiner Kurzvorstellung bei www.anwalt.de.
In den unten genannten Bereichen bin ich Ihnen bei rechtlichen Fragen gern behilflich.
Rechtsanwältin Anne-Marie Sk...
Herzlich willkommen.
Ich freue mich über Ihr Interesse an meiner Kurzvorstellung bei www.anwalt.de.
In den unten genannten Bereichen bin ich Ihnen bei rechtlichen Fragen gern behilflich.
Rechtsanwältin Anne-Marie Skuqi
Fachanwältin für Familienrecht
FAMILIENRECHT:
Ob Eheschließung – Trennung oder Scheidung:
In diesen drei Schwerpunkthemen stehe ich mit fast 20 jähriger Berufserfahrung auf Ihrer Seite. Als Fachanwältin für Familienrecht mit fachlicher Kompetenz. Mit Fingerspitzengefühl für das Erforderliche und mit Durchsetzungskraft für das Notwendige. Ihre persönliche Situation ist dabei entscheidend.
Vor der Eheschließung: Berate ich Sie bei allen Fragen und notwendigen Regelungen. Von sinnvoller Klärung steuerrechtlicher Themen bis zur Protokollierung eines Ehevertrages. Hierbei arbeite ich mit Steuerberatern und Notaren zusammen, die zu Sachfragen mit ihrem jeweiligen speziellen Fachwissen zielführend beitragen.
Bei einer Trennung: Sie sind bereits verheiratet, Ihre Ehe steckt jedoch in einer Krise. Welche Lösungen sind noch möglich? Oder Sie leben bereits in Trennung, dann sind die anstehenden Themen:
- Trennungsunterhalt
- Unterhalt und zukünftiger Aufenthalt Ihrer Kinder
- Umgang mit den Kindern
- Nutzung der ehelichen Wohnung während der Zeit der Trennung
- Komplexe, vermögensrechtliche Fragen
Diese und andere Themen sind zu klären und möglichst einer einvernehmlichen Lösung zuzuführen. Eine einvernehmliche Regelung ist gescheitert und Sie wollen nun Ihre Ansprüche durchzusetzen bzw. sich gegen unberechtigte Ansprüche zur Wehr setzen? Sprechen Sie mit mir darüber. Mit weitreichender prozessualer Erfahrung stehe ich Ihnen vollumfänglich mit Rat und Tat zur Seite.
Bei bevorstehender Scheidung: Für Sie führe ich als Anwältin fachlich kompetent, aber auch einfühlsam Ihr Scheidungsverfahren vor Gericht und helfe Ihnen bei der gerichtlichen Durchsetzung der Scheidungsfolgen, wie z.B. nachehelicher Unterhalt, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich.
Komplizierte Themen, die mit einer Trennung bzw. Scheidung einhergehen, sind u.a.:
- Nutzungsentschädigung (wenn eine gemeinschaftliche Immobilie nur durch einen Ehegatten genutzt wird)
- Gesamtschuldnerausgleich (wenn bisher nur ein Ehegatte für die gemeinsamen Verbindlichkeiten aufgekommen ist)
Das sind nur einige von vielen weiteren Eventualitäten, zu denen ich mit fachlichem Know-how und persönlichem Engagement Ziele in Ihrem Sinne angehe.
Sie sind bereits getrennt oder geschieden: Dabei können Themen aufkommen, die zu klären sind: z.B. Kindesunterhalt, Umgang mit und elterliche Sorge für die Kinder. Auch in diesen Fällen bin ich die richtige Ansprechpartnerin für Sie. Aus meiner langjährigen Praxis im Bereich Familienrecht verfüge ich über einen weitgreifenden Fundus an Kenntnissen. Dazu kommen jahrelange Erfahrung mit außergerichtlichen Verhandlungen und bundesweiter Prozesserfahrung – auch über mehrere Instanzen.
ERBRECHT:
Das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) regelt zwar die Folgen eines Todesfalles für die Angehörigen, jedoch führen diese gesetzlichen Regelungen oft nicht zu den gewünschten Ergebnissen und berücksichtigen auch nicht die gesellschaftlichen Veränderungen seit Fassung des BGB. Individualität ist mein Thema.
Schon vor dem Erbfall stehe ich zur Vermeidung von Unklarheiten zur Seite. Das gilt sowohl für das Testament, wie auch den Erbvertrag. Die Komplexität der Zusammenhänge und die Schnittstellen zwischen dem Familienrecht, dem Erbrecht und dem Steuerrecht gilt es im Blick zu haben.
Im Erbfall geht es in erster Linie um die Klarstellung, ob die Erbschaft überhaupt angenommen oder besser ausgeschlagen werden sollte. Die Ausschlagungsfrist ist bekanntlich sehr kurz. Fragen sind zu beantworten: Was gehört überhaupt zum Nachlass? Was wurde tatsächlich vererbt? Mit Fachwissen stehe ich auch bei der Durchsetzung eines vorhandenen Testaments an Ihrer Seite. Auch wenn es um Besonderheiten bei Vermächtnissen, Erbengemeinschaften etc. geht, bin ich Ihre Ansprechpartnerin.
Pflichtteilsanspruch: Der sehr komplexe Bereich des Pflichtteilsrechts gehört zu meinen Tätigkeitsfeldern. Ob Sie als Erbe einen Pflichtteilsanspruch zu erfüllen haben oder ob Sie Pflichtteilsberechtigter sind und Ihren Anspruch vielleicht sogar gerichtlich durchsetzen müssen, gehören zu meinen Aufgaben.
Sprechen Sie mit mir, wenn es um die komplexen Bereiche des Familien- und/oder Erbrechtes geht. Gemeinsam mit Ihnen finden wir Lösungen, die Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen.