Herr Rechtsanwalt Hansen ist in Bad Segeberg / Schleswig-Holstein aufgewachsen und studierte Rechtswissenschaft an der Phillipps-Universität Marburg. Er ist seit dem Jahr 2005 zugelassener Rechtsanwalt.
Bereits während seiner Ausbildung arbeitete Herr Hansen für die Rechtsabteilung der inter...
Herr Rechtsanwalt Hansen ist in Bad Segeberg / Schleswig-Holstein aufgewachsen und studierte Rechtswissenschaft an der Phillipps-Universität Marburg. Er ist seit dem Jahr 2005 zugelassener Rechtsanwalt.
Bereits während seiner Ausbildung arbeitete Herr Hansen für die Rechtsabteilung der international agierende Syrinx music & media GmbH. Seit der erfolgreichen Absolvierung des zweiten Staatsexamens kooperiert Herr Rechtsanwalt Hansen mit der Rechtsanwaltskanzlei Fiedler & Kollegen in Marburg. Herr Rechtsanwalt Hansen ist seit August 2005 als selbständiger Rechtanwalt tätig. Er betreut vorwiegend Mandate im Bereich des Strafrecht, Verkehrsrechts sowie Ordnungswidrigkeiten.
Im Interesse der Qualität der Beratung in diesen Rechtsgebieten wird auf eine Tätigkeit in der Quantität – also in allen anderen Rechtsgebieten – verzichtet.
Schon vom Aufwand der Fortbildung und im Interesse der Anwendung fundierter Rechtskenntnisse für die Praxis kann eine mandantengerechte, gute Beratung nur in einzelnen und nicht in allen Rechtsgebieten erfolgreich sein.
Von November 2009 bis 2012 ist Rechtsanwalt Hansen als Dozent an die staatliche Fachhochschule Altenholz bei Kiel berufen worden.
Strafrecht
Die Polizei steht vor der Tür?
In allen Fällen gelten folgende Grundregeln:
• Ruhe bewahren
• Anwalt benachrichtigen
• Schweigen bis Sie mit Ihrem Anwalt gesprochen haben!
Rufen Sie mich umgehend an: (04551) 89 16 429
Eine gezielte Verteidigung beginnt am besten bereits zum Zeitpunkt der Einleitung des Ermittlungsverfahrens. Denn nur bei dieser Vorgehensweise kann sichergestellt werden, dass Fehler vermieden werden, die später oft kaum mehr behoben werden können! Es sind in der Regel 3 Szenarien, durch die Sie von einem Verfahren gegen sich Kenntnis erhalten:
1. Vorladung zur Polizei
Sie erhalten Post von der Polizei. In dem Brief steht, welcher Vorwurf gegen Sie erhoben wird und Ihnen wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Zu diesem Zweck werden Sie gebeten, zu einem bestimmten Termin bei der Polizei zu erscheinen.
2. Durchsuchungen / Hausdurchsuchungen
Sie erhalten überraschend Besuch von der Staatsgewalt. Bei Ihnen wird dann eine Hausdurchsuchung durchgeführt und gegebenenfalls Beweismaterial beschlagnahmt.
3. Festnahme / Verhaftung
Die Polizei nimmt Sie fest bzw. Sie werden verhaftet.
In jedem Fall gilt:
- Bewahren Sie die Ruhe!
- Verlangen Sie als erstes, mit Ihrem Anwalt zu sprechen!
- Äußern Sie Sich nicht zur Sache, Sie müssen nur Ihre Personalien angeben!
Es geht um die bestmögliche Verhinderung Ihrer Vor-/Verurteilung und um Ihren Schutz vor staatlichen Zwangsmaßnamen wie zum Beispiel:
- Durchsuchungen/Hausdurchsuchungen
- Beschlagnahme
- Abhörmaßnahmen/Telefonüberwachung
- DNA-Untersuchung/erkennungsdienstliche Maßnahmen
- Festnahme/Untersuchungshaft
- Führerscheinentzug
- Vermögensentzug durch Arrest
- Geldstrafe
- Haftstrafe/Gefängnis
- Berufsverbot
- Eintrag im Bundeszentralregister/ Führungszeugnis
- u.a.
Notfall-Rufnummer:
Nummer für Strafrecht (Hausdurchsuchung, Verhaftung, Festnahme, etc.)
Telefon: (0176) 54430378
Beauftragen Sie einen Anwalt! Ich vertrete IHR Recht!
Ordnungswidrigkeitenrecht
Eine Ordnungswidrigkeit hat jeder Bürger schnell mal begangen. Falsch geparkt, zu schnell gefahren, einen alten Baum umgehauen
– vielfach droht ein Bußgeld. Schmerzlicher wird es, wenn ein Eintrag ins Verkehrszentralregister oder gar ein Fahrverbot hinzukommt! Hier kann es schnell auch zu beruflichen Konsequenzen kommen, wenn auch den Führerschein nicht verzichtet werden kann. Bußgeldbescheide werden von Verwaltungsbeamten im Massenbetrieb verhängt – die besonderen Umstände des Einzelfalls finden häufig zu wenig Berücksichtigung. Eine gute Kenntnis des entsprechenden Rechtsgebiets – z.B. des Verkehrsrechts – macht eine Verteidigung oft erfolgreich.
Sie sind geblitzt worden und Ihnen wurde aufgrund eines "Atomatisierten Meßverfahrens" ein Bußgeld aufgebürdet? Häufig sind diese Meßverfahren falsch!
Sie sollen einen Verstoß gegen die Transportzsicherung begangen haben? Das ist häufig nicht eindeutig feststellbar!
Verkehrsrecht
Nirgendwo geraten normale Bürger schneller ins Visier der Staatsanwaltschaft, als im Verkehrsstrafrecht. Ein Glas zu viel
getrunken, eine Unaufmerksamkeit beim Einparken, einmal zu dicht auf den Vorfahrenden aufgefahren – die Möglichkeiten, im Straßenverkehr eine Straftat zu begehen sind zahlreich und reichen bis hin zur fahrlässigen Körperverletzung oder gar fahrlässigen Tötung. Regelmäßig geht es nicht nur um Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, sondern auch um den – häufig beruflich unentbehrlichen Führerschein. Für eine erfolgreiche Verteidigung ist die Beherrschung des Straßenverkehrsrechts daher unablässig.
Ein Anruf, eine E-Mail oder eine Nachricht über das Kontaktformular auf dem anwalt.de-Profil genügen für die Vereinbarung eines ersten Beratungstermins.
gunnarhansen1971@gmx.de