Rechtsanwälte Dr. Hartman-Hilter & Pointner GbR
Bereits seit dem Jahre 2014 ist Herr Rechtsanwalt Manhart in der alteingesessenen Bad Tölzer Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Hartman-Hilter & Pointner bzw. ZSHP Rechtsanwälte und Fachanwälte beschäftigt, welche ursprünglich im Jahr 1889 gegründet w...
Rechtsanwälte Dr. Hartman-Hilter & Pointner GbR
Bereits seit dem Jahre 2014 ist Herr Rechtsanwalt Manhart in der alteingesessenen Bad Tölzer Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Hartman-Hilter & Pointner bzw. ZSHP Rechtsanwälte und Fachanwälte beschäftigt, welche ursprünglich im Jahr 1889 gegründet wurde. Er steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite und bietet Ihnen insbesondere in allen Bereichen des Arbeitsrechts eine Rechtsberatung auf höchstem Niveau. Seit dem Jahre 2022 ist Herr Rechtsanwalt Manhart auch als Fachanwalt für Arbeitsrecht zugelassen.
Weitere Informationen über Herrn Rechtsanwalt Benjamin Manhart sowie unsere Kanzlei ZSHP Rechtsanwälte und Fachanwälte finden Sie auf unserer Website.
Als Teil eines Beratungsgesprächs erläutere ich meiner Mandantschaft auch komplexe Sachverhalte in verständlicher Sprache und informiere diese dabei ausführlich, einfühlsam, stets transparent und vor allem realistisch zu Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten. Ich freue mich, Sie als Gast in unserer Kanzlei willkommen zu heißen.
Arbeitsrecht
Recht und Rechtsprechung sind stets im Wandel – das gilt selbstverständlich auch für das Arbeitsrecht, individuell wie kollektiv. Die Rechte und Pflichten von (potenziellen) Arbeitnehmern und Arbeitgebern beginnen bereits im Bewerbungsprozess und reichen bis hin zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Zu rechtlichen Streitigkeiten kann es z.B. kommen, wenn die Bewerbung abgelehnt wird und der Verdacht auf Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) besteht, wenn sich unwirksame Klauseln im Arbeitsvertrag finden, Vergütungsansprüche nicht oder nicht vollständig erfüllt werden oder wenn das erhaltene Kündigungsschreiben unwirksam ist und gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden soll. Auch in dem Fall, dass Sie beispielsweise eine Abmahnung erhalten oder einen Aufhebungsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer abschließen möchten (Auflösung des Arbeitsverhältnisses), berate ich Sie umfassend und kompetent zu allen relevanten Fragen.
Als Rechtsanwalt helfe ich Ihnen gerne dabei weiter, Ihren individuellen Sachverhalt zu überprüfen und gemeinsam mit Ihnen eine passende Lösung herbeizuführen. Dabei vertrete ich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Strafrecht
Von den Ermittlungen bis zur Hauptverhandlung: Als Rechtsanwalt setze ich mich im Strafrecht für Sie ein und stehe Ihnen als Strafverteidiger zur Seite, wenn Sie mit dem Vorwurf einer Straftat konfrontiert werden. Im besten Fall kommt es gar nicht erst zu einer Hauptverhandlung und der Fall kann schon im Ermittlungsstadium ad acta gelegt werden. Mithilfe der Akteneinsicht ist es mir möglich, mich über den aktuellen Stand der Ermittlungen gegen Sie auf dem Laufenden zu halten, sodass ich Sie für den Fall, dass eine Hauptverhandlung nicht abzuwenden ist, angemessen vertreten und verteidigen kann. Meine Schwerpunkte umfassen u. a. Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, Verkehrsstraftaten, das Jugendstrafrecht, Körperverletzung oder Wirtschaftsstrafsachen.
Auch wenn Sie als Zeuge in einem Strafverfahren in Betracht kommen und einen Zeugenbeistand benötigen oder Sie als Opfer einer Straftat sich in einem Strafverfahren als Nebenkläger anschließen möchten, stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Schließlich unterstütze ich Sie auch bei allen mit einem Strafverfahren in Verbindung stehenden fahrerlaubnisrechtlichen Fragestellungen, da insbesondere nach einem Strafverfahren oftmals entweder durch das Gericht oder anschließend durch die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entzogen und der Führerschein eingezogen oder beispielsweise auch die Vorlage eines medizinischen Gutachtens oder einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) angeordnet wird.
IT-Recht
Rechtsratsuchende können sich auf meine qualifizierte und fachkundige Rechtsberatung und mein ausgeprägtes technisches Verständnis auf dem Feld des IT-Rechts verlassen. Ich kümmere mich u.a. um die rechtssichere und maßgeschneiderte Anfertigung von Impressen für Internetseiten. Zudem stehe ich Ihnen gerne bei weiteren Themenkomplexen des Informationstechnologierechts, wie beispielsweise Online-Kauf, Wettbewerbsrecht sowie Domains, mit Rat und Tat zur Seite.
Ein Anruf, eine E-Mail oder eine Nachricht über das Kontaktformular auf dem anwalt.de-Profil genügen für die Vereinbarung eines ersten Beratungstermins bei Herrn Rechtsanwalt Benjamin Manhart.
Besuchen Sie auch gerne unsere Internetseite www.rechtsanwaelte-zshp.de, um sich näher über unsere Kanzlei in Bad Tölz, unsere Tätigkeitsgebiete und jahrzehntelange Historie sowie unsere Rechtsanwälte zu informieren.
manhart@rechtsanwaelte-zshp.de