Rechtsanwältin Liza Katherine Rothe
Liza Katherine Rothe ist Fachanwältin für Familienrecht in der Kanzlei Leonhard & Imig. Sie ist...
Rechtsanwältin Liza Katherine Rothe
Liza Katherine Rothe ist Fachanwältin für Familienrecht in der Kanzlei Leonhard & Imig. Sie ist Ihre Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um das Familienrecht (u.a. für Familienrechtliche Vertragsgeltung, Ehe- und Scheidungsrecht, Kindschaftsrecht und Unterhaltsrecht) und Erbrecht. Des Weiteren ist sie Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Familienrecht und Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein sowie des Runden Tisches „Keine Häusliche Gewalt“ im Rheinisch-Bergischen Kreis. Zudem gibt Liza Katherine Rothe Rechtinformationsabende in der Frauenberatungsstelle Frauen helfen Frauen e.V. Bergisch Gladbach sowie im Familienzentrum Flicflac.
Familienrecht:
Bei sämtlichen rechtlichen Fragen und Angelegenheiten, die Ihre Familie und Verwandtschaft, Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft betreffen, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite: Gemeinsam mit Ihnen regeln wir Ihre persönlichen Verhältnisse im Rahmen eines Ehe- oder Partnerschaftsvertrages. Wir helfen Ihnen bei der Durchführung einer Scheidung und regeln die Folgen einer Trennung hinsichtlich des Ehegattenunterhalts, der Rente und des Vermögens.Wir berechnen Elternunterhalt ebenso wie Kindesunterhalt und unterstützen Sie in allen sonstigen Kindschaftssachen. Dazu zählen unter anderem Ihr Anspruch auf Umgangs- und Sorgerecht oder Abstammungsangelegenheiten wie die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft. Da sich diese Auseinandersetzungen in einem hochemotionalen Lebensbereich bewegen, stimmen wir immer gemeinsam mit unseren Mandanten eine Vorgehensweise ab, die ihre individuelle Situation und persönlichen Wünsche berücksichtigt. Wir prüfen, ob eine Regelung zwischen den Beteiligten einvernehmlich möglich ist oder im streitigen Verfahren durchgesetzt werden muss. Hierbei haben wir den Anspruch größtmöglicher Sachlichkeit. Zum Bereich des Familienrechts gehören außerdem die rechtliche Betreuung, Vormundschaft und Pflegschaft von Angehörigen, die aufgrund ihres Alters oder aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Wir beraten Sie bei der Ausgestaltung einer Betreuungs- und Vorsorgevollmacht sowie im Rahmen eines Betreuungs- oder Unterbringungsverfahrens.
Erbrecht:
Wenn Sie Ihr Erbe nicht dem Zufall überlassen und Streit im Todesfall vermeiden möchten, sind wir Ihnen bei der Ausarbeitung von Testamenten und Erbverträgen gerne behilflich. Wir beraten Sie auch, wenn Sie Ihr Erbe zu Lebzeiten im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge regeln möchten. Bei Eintritt des Erbfalls informieren wir Erben, Pflichtteilsberechtigte oder Vermächtnisnehmer über ihre bestehenden Rechte und Pflichten und unterstützen sie dabei, diese auch durchzusetzen. Nach einem Todesfall kümmern wir uns auch um die Formalia, besonders bei Erbscheinverfahren, Grundbuchberichtigungen oder Auskunftsansprüchen gegenüber Dritten (z. B. Banken). Hierzu gehört auch die Frage nach bestehenden (Vorsorge-)Vollmachten, und ob diese im Interesse des/der Verstorbenen ordnungsgemäß ausgeübt wurden. Ein Erbfall stellt für alle Beteiligten eine hohe emotionale Belastung dar. Daher orientieren wir uns eng an den Vorstellungen und Wünschen unserer Mandanten, wenn wir die Möglichkeiten einer Erbauseinandersetzung erarbeiten. Dabei verfolgen wir stets das Ziel, die Rechtsfolgen des jeweiligen Erbfalls möglichst sachlich zu klären und gemeinsam mit unseren Mandanten einer angemessenen Regelung zuzuführen.