
Als staatlich autorisierter “Fachanwalt für Verkehrsrecht” betreue ich seit mehr als 26 Jahren Mandanten in allen Bereichen des Verkehrsrechts, insbesondere bei Bußgeldsachen und Verkehrsstraftaten. Rufen Sie mich an, auch am Wochenen...
Als staatlich autorisierter “Fachanwalt für Verkehrsrecht” betreue ich seit mehr als 26 Jahren Mandanten in allen Bereichen des Verkehrsrechts, insbesondere bei Bußgeldsachen und Verkehrsstraftaten. Rufen Sie mich an, auch am Wochenende, oder nehmen Sie meinen kostenfreien Internet Service in Anspruch. Ich prüfe Ihren Fall sofort und bespreche mit Ihnen die Erfolgsaussichten. Dadurch entstehen Ihnen keine Kosten.
Selbstverständlich akzeptiere ich alle Rechtsschutzversicherungen und übernehme die Einholung einer Deckungszusage als Serviceleistung für Sie.
Ich lege bei Bußgeldverfahren wie „Geschwindigkeitsübertretung“ und „Rotlichtverstoß“ und auch bei Verkehrsstraftaten wie „Fahrerflucht“, „Fahren ohne Führerschein“ und „Alkohol- und Drogenfahrten“ sofort Einspruch für Sie ein und vertrete Sie kompetent gegenüber den Behörden. Gleichzeitig beantrage ich unverzüglich Akteneinsicht, um Ihren Fall genau zu prüfen. Das kann sich lohnen, da Bußgeldbescheide und strafrechtliche Vorwürfe oft falsch, fehlerhaft und somit anfechtbar sind.
Mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht immer auf Nummer sicher gehen
Wenn Sie sich von einem kompetenten Fachanwalt vertreten lassen, kann Ihnen so manche Unannehmlichkeit erspart bleiben. Bei strafrechtlichen Anschuldigungen ist die anwaltliche Vertretung ohnehin unbedingt zu empfehlen, doch auch in Bußgeldsache sollten Sie niemals auf das Wissen und die Erfahrung eines Fachanwalts verzichten.
Die erfolgreiche Abwehr von Strafen, Bußgeldern und Fahrverboten steht für mich an erster Stelle. Dabei handle ich stets in Ihrem Sinne und stehe Ihnen diskret und verlässlich zur Seite.
Rufen Sie mich bitte unverbindlich und kostenfrei an. Ich werde mich unverzüglich mit Ihrer Angelegenheit befassen, Sie sofort über alle Ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren und Sie gegenüber den Behörden und auch vor Gericht vertreten.
info@ra-schueler.de