
Rechtsanwalt Peter B. Ehrlinger
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Die Kanzlei v. Nieding Ehrlinger Geipel Ingendaay g...
Rechtsanwalt Peter B. Ehrlinger
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Die Kanzlei v. Nieding Ehrlinger Geipel Ingendaay gehört inzwischen zu den im Gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere im Markenrecht, Designrecht und Wettbewerbsrecht renommierten Kanzleien. Die Grundlage der anwaltlichen Beratung und Vertretung ist die juristisch fundierte, wirtschaftlich orientierte und für die Mandanten nachvollziehbare Arbeitsweise.
Rechtsanwalt Ehrlinger ist seit 1998 Rechtsanwalt, war im Jahr 1999 Gründungspartner der Kanzlei und wurde 2007 als einer der ersten Berliner Rechtsanwälte als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz zugelassen.
Rechtsanwalt Ehrlinger ist seit dem Jahr 2000 ausschließlich auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert und ist vor allem im deutschen, europäischen und internationalen Markenrecht (Marken, Unternehmenskennzeichen, Titel, Namen und Domains), deutschen und europäischen Desigrecht (Geschmacksmusterrecht) und Wettbewerbsrechts sowie im Buchpreisbindungsrechts tätig.
Rechtsanwalt Peter Ehrlinger betreut Marken und andere Schutzrechte in Deutschland, in Europa und in allen wirtschaftlich relevanten Regionen der Welt. Die Kanzlei berät ihre Mandanten, das heißt vor allem Unternehmen aus dem In- und Ausland anwaltlich und vertritt sie vor Markenämtern, Patentämtern, Patentgerichten und Spezialkammern der Zivilgerichte in allen Fragen des geistigen Eigentums und des Wettbewerbsrechts.
Rechtsanwalt Peter Ehrlinger ist ferner im Bereich der Preisbindung für Bücher anwaltlich aktiv. Er wurde im Jahr 2015 zum Preisbindungstreuhänder im Buchhandel bestellt und ist berechtigt, die Einhaltung der gesetzlich gebundenen Buchpreise nach Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG) zu überwachen und Preisabweichungen im eigenen Namen rechtlich zu verfolgen, erforderlichenfalls vor Gericht. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Preisbindungstreuhänder.
Über die Beratung in Verletzungsfällen (Abmahnung, Unterlassungserklärung, einstweilige Verfügung, Klage) hinaus liegt der Schwerpunkt bei Markenanmeldungen, Verwaltung von Markenportfolios (Markenüberwachung), Übertragung von Marken, Kennzeichenrechten und Domains sowie Verhandlung und Abschluss von Abgrenzungsvereinbarungen und Markenlizenzverträgen.
ehrlinger@vnegi.eu