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Alexander Nadiraschwili LL.M.
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- Anwalt
- Marburger Straße 5 10789 Berlin
Fachgebiet
Informationen über den Spezialisten
Migrationsrecht & Staatsangehörigkeitsrecht
Das Aufenthalts- bzw. Migrationsrecht im Zusammenhang mit ausländischen Investoren und Fachkräften einerseits sowie die Beratung deutscher Auswanderer und Expats andererseits gehören zu unserem Spezialgebiet. Im Vordergrund unseres Handelns steht im Aufenthaltsrecht die Prämisse einer effizienten und wirtschaftlichen Lösungsfindung im Interesse unser Mandanten. Die Beratungsschwerpunkte umfassen:
- Fachkräftezuwanderungsgesetz ab 01.03.2020 (inkl. Relocation Service)
- Aufenthaltstitel für Selbstständige / Investoren / Freiberufliche Tätigkeit
- Aufenthaltstitel für Fachkräfte / Arbeitnehmer / Blaue Karte EU
- Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche / Ausbildung / Studium / Anerkennung des Berufsabschluss (Ärzte u.a.)
- Familienzusammenführung
- Schengenvisum / Besuchsvisum
Für deutsche Auswanderer sind wir insbesondere spezialisiert auf:
- Beibehaltungsgenehmigungen
- Verfahren zur Wiedereinbürgerung ehemaliger Deutscher im Ausland
Steuerrecht / internationales Steuerrecht / Zollrecht
Im Rahmen der Firmengründung beraten wir Ihr Unternehmen in allen steuerlichen sowie zollrechtlichen Angelegenheiten ebenso wie Privatperson, insbesondere rund um Themen wie Steuerhinterziehung und Selbstanzeige und zu Fragen zum internationalen Steuerrecht für deutsche Staatsbürger im Ausland oder mit Vermögen im Ausland.
- Selbstanzeige / Steuerfahndung
- internationales Steuerrecht (insb. auch Privatpersonen)
- Steuerrecht Australien - Deutschland / USA - Deutschland / Kanada - Deutschland (Immobilien, Trusts, Unternehmensbeteiligungen, Erbschaft)
- Betriebsprüfungen
- Zollrecht
Internationales Erbrecht
Wir beraten zur Testamentsgestaltung und sind insbesondere Spezialisiert auf die Gestaltung von Erbvorgängen von deutschen Staatsbürgern (ggf. mit doppelter Staatsbürgerschaft) die selbst im Ausland leben oder Vermögen (z.B. Immobilien, Beteiligungen) im Ausland haben. Erbrechtsfälle mit Auslandsbezug bilden der Schwerpunkt der Beratung in diesem Bereich.
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Unsere Tätigkeit im Grundstücksrecht und Immobilienrecht umfasst die Konzeption, Gestaltung sowie Prüfung von grundstücks- und immobilienspezifischen Verträgen aller Art, egal ob es konkret z. B. um Grundstückskaufverträge, Darlehensverträge oder Wohnungskaufverträge (auch Bauträger) geht. Darüber hinaus gehören auch das öffentliche und private Baurecht zum unserem Beratungsschwerpunkt.
office@nadiraschwili.de