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Daniel Lange-Ronneberg

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  • Presselstr. 7 12167 Berlin

Informationen über den Spezialisten

Rechtsanwalt Daniel Lange-Ronneberg

Fachanwalt für Sozialrecht


Als Fachanwalt für Sozialrecht bin ich Ihnen bei den folgenden rechtlichen Fragen behilflich:

SGB II (Hartz IV/Jobcenter)

Dort kann ich Ihnen zum Beispiel bei folgenden Problemen helfen:

  • Sie wurden durch das Jobcenter sanktioniert.
  • Sie haben einen Versagungsbescheid erhalten.
  • Ihr Antrag auf ALG II (Hartz IV) wurde vom JobCenter abgelehnt.
  • Sie bekommen trotz Bescheides kein oder zu wenig Geld.
  • Ihre Mietkosten wurden falsch festgesetzt oder Sie sollen umziehen.
  • Ihr Antrag wird nicht bearbeitet.
  • Sie haben Miet-, Gas- oder Stromschulden.
  • Ihr Antrag auf Erstausstattung wurde nicht bewilligt.
  • Die Zusicherung zum Wohnungsumzug wurde abgelehnt.
  • Sie haben einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid erhalten.
  • Und bei jedem anderen Problem mit dem Jobcenter.

Vor allem bin ich spezialisiert auf die rechtliche Beratung von selbständigen "Aufstockern". (Probleme um die Anlage EKS)

SGB III (Arbeitslosengeld I)

Dort kann ich Ihnen zum Beispiel bei folgenden Problemen helfen:

  • Sie haben eine Sperrzeit erhalten.
  • Ihr Antrag wurde abgelehnt.
  • Ihr Antrag auf Existenzgründung wurde abgelehnt.
  • Und bei jedem anderen Problem mit dem Arbeitsamt.

SGB XII (Grundsicherung/Sozialamt)

Dort kann ich Ihnen zum Beispiel bei folgenden Problemen helfen:

  • Ihr Antrag wird nicht bearbeitet
  • Ihr Antrag wurde abgelehnt.
  • Sie haben einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid erhalten.
  • Sie haben einen Versagungsbescheid erhalten.
  • Sie sollen einen Wohnungswechsel vornehmen.
  • Ihre Miete wird nicht vollständig übernommen.
  • Und bei jedem anderen Problem mit dem Sozialamt.

Schwerbehindertenrecht

Ebenfalls vertrete ich Sie bei Angelegenheiten des Schwerbehindertenrechtes, für die Erlangung eines höheren GdB (Grad der Behinderung) oder eines Merkzeichens (Nachteilausgleich).

Was ist, wenn ich mir keine Erstberatung leisten kann, aufgrund meiner finanziellen Situation?

Wenn Sie über ein nur geringes oder kein Einkommen verfügen, ist es Ihnen möglich, einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht Ihres Bezirkes zu beantragen. Sollten Sie einen solchen Beratungshilfeschein erhalten, können Sie bei uns ein kostenloses Erstberatungsgespräch wahrnehmen.



info@kanzlei-laropa.de

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Ich wurde Opfer eines Betrugs. Wie kann ich mich rechtlich gegen den Betrüger wehren?

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Ich habe das Gefühl, dass meine Abrechnung falsch ist. Was kann ich tun, um sicherzustellen, dass alles korrekt ist?

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