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Dr. Katharina Sponholz

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  • Anwalt
  • Bahnhofstr. 17 12555 Berlin

Informationen über den Spezialisten

Ich bin Dr. Katharina Sponholz und betreue Sie in allen verwaltungsrechtlichen Fragen. Dabei liegt mein Schwerpunkt insbesondere auf dem weiten Feld des Bildungsrechts. Das Bildungsrecht umfasst das Recht des gesamten Bildungswesens, von Kindergärten über Schulen bis hin zu Hochschulen und Universitäten, darüber hinaus erstreckt es sich auch auf berufliche Ausbildungsverhältnisse und Weiterbildungsaktivitäten aller Art.

Als ehemalige Beamtin auf Lebenszeit und nunmehr als Anwältin kann ich mich sowohl in die Denk- und Sichtweise der Behörden als auch in die meiner Mandantinnen und Mandanten hineinversetzen. So gelingt es mir, optimale Lösungswege und -strategien aufzuzeigen und Sie in Ihrem Anliegen bestmöglich zu unterstützen.

Kita-Recht

Seit einigen Jahren haben Kinder einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Ich berate Sie daher gern zu allen Fragen rund um

  • Kita-Eignung
  • Wunsch-Kindergartenplatz
  • u.v.m.

Schulrecht

Ich berate sowohl Schüler und Schülerinnen, als auch Lehrer und Lehrerinnen sowie Eltern in Rechtsfragen betreffend Schulrecht in allen 16 Bundesländern, wie z.B.

  • Wunsch-Schulplatz
  • Erziehungsmaßnahmen
  • Ordnungsmaßnahmen
  • Klassenkonferenzen
  • Zeugnisanfechtung
  • u.v.m.

Hochschulrecht

Eine unserer Kernkompetenzen liegt bei den sog. „Studienplatzklagen“. Wir beraten Sie darüber hinaus gern bei Fragen rund um

  • Immatrikulation 
  • Exmatrikulation
  • u.v.m.

Prüfungsrecht

Das Prüfungsrecht betrifft insbesondere Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten sowie Auszubildende. Ich berate Sie gern bei

  • Prüfungsanfechtung
  • Nachteilsausgleich
  • Prüfungsrücktritt
  • Überdenkungsverfahren
  • Täuschungsvorwürfen
  • Akteneinsicht
  • Befangenheit eines Prüfers
  • Störung während einer Prüfung
  • Wiederholung von Prüfungen
  • Zulässiger Prüfungsstoff
  • Gleichbehandlungsgrundsatz
  • u.v.m.

Beamtenrecht

Aufgrund meiner jahrelangen Tätigkeit als verbeamtete Juristin in einer deutschen Hochschule der Polizei kenne ich mich neben dem Prüfungs- und Hochschulrecht auch sehr gut im Laufbahn- und Beamtenrecht aus. Ich berate Sie gern bei Fragen rund um

  • das endgültigen Nichtbestehens einer Laufbahnprüfung
  • das Beamtenverhältnis auf Widerruf/auf Probe/auf Lebenszeit
  • Probezeitverlängerung
  • Dienstunfähigkeit
  • Versetzung in vorzeitigen Ruhestand
  • u.v.m.

Haben Sie Interesse an einer Beratung und möchten einen Termin vereinbaren? Gerne können Sie dies telefonisch oder per E-Mail tun. Für eine persönliche Rechtsberatung können Sie nach vorheriger Vereinbarung unsere Kanzleiräumlichkeiten aufsuchen: Nutzen Sie hierzu den Routenplaner.

Informieren Sie sich näher über die Schwerpunkte meiner anwaltlichen Tätigkeit:


Tätigkeitsschwerpunkte

u.v.m.



sponholz@kanzlei-bhg.de

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