
Julius Frenger
- Berufserfahrung:
- 16 Jahre
- Bewertung:
-
5
- Bewertungen:
- 0 Bewertungen
- Anwalt, rechtsanwalt
- Bochum
In meiner Funktion als Strafverteidiger stehe ich Ihnen kompetent zur Seite. Keine rechtliche Herausforderung ist unlösbar. Mein Spezialgebiet liegt ausschließlich im Bereich des Strafrechts, und ich zeichne mich durch höchste Präzision und Durchsetzun...
In meiner Funktion als Strafverteidiger stehe ich Ihnen kompetent zur Seite. Keine rechtliche Herausforderung ist unlösbar. Mein Spezialgebiet liegt ausschließlich im Bereich des Strafrechts, und ich zeichne mich durch höchste Präzision und Durchsetzungsfähigkeit aus. Sie können sich darauf verlassen, dass ich in dringenden Angelegenheiten stets für Sie erreichbar bin und dort zur Verfügung stehe, wo Sie meine Unterstützung benötigen.
Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Julius Frenger wurde aufgrund seiner nachweislichen praktischen Erfahrung von der Rechtsanwaltskammer Berlin zum Fachanwalt für Strafrecht ernannt. Mit einem Fokus auf Berlin bin ich Ihr kompetenter Partner für Strafverteidigung in ganz Deutschland. Ich berate und verteidige Sie bei sämtlichen strafrechtlichen Vorwürfen, insbesondere in den oben genannten Schwerpunktbereichen.
Mein Augenmerk richtet sich stets auf den Mandanten als Einzelperson. Basierend auf Ihren individuellen Bedürfnissen entwickle ich eine Strategie, die nicht nur fachlich auf dem neuesten Stand ist, sondern auch Ihre persönliche und berufliche Zukunft berücksichtigt, über die Grenzen des Gesetzbuches hinaus. Wenn erforderlich, arbeite ich eng mit einem Netzwerk von Experten aus verschiedenen Fachgebieten zusammen.
Mein vorrangiges Ziel in jedem Verfahren ist die vollständige Entlastung des Mandanten und die Wiederherstellung seiner Reputation. Der klassische Weg dazu ist ein Freispruch nach einer öffentlichen Hauptverhandlung. Doch noch besser ist es oft, eine öffentliche Hauptverhandlung von vornherein zu vermeiden, indem wir Verfahrenseinstellungen erreichen, die bereits während des Ermittlungsverfahrens ohne Gerichtstermin das Verfahren beenden.
Sollte es dennoch einmal nicht möglich sein, einen Freispruch oder eine Verfahrenseinstellung zu erzielen, streben wir an, die Schäden für den Mandanten so gering wie möglich zu halten. Hierbei ist es wichtig, ehrlich und schonungslos die Situation zu analysieren. Nur so können auch in solchen Fällen belastbare Ergebnisse erzielt werden.
frenger@ra-frenger.de