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Victoria Grenz
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- Grabenstr. 38 44787 Bochum
Fachgebiet
Informationen über den Spezialisten
Sie werden einer Straftat beschuldigt?
Sie haben eine Vorladung von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten?
Es liegt eine Anklage gegen Sie vor? Ein Strafbefehl?
Gegen Sie ist ein Urteil ergangen?
Schweigen Sie!
Und ziehen Sie eine Verteidigerin hinzu.
Ich bin Fachanwältin für Strafrecht und ausschließlich auf diesem Gebiet tätig. Ich verteidige Sie - unabhängig vom Vorwurf - in allen Verfahrensabschnitten. In Bochum, im Ruhrgebiet, bundesweit.
Beherzigen Sie von Anfang den wichtigsten Rat, den ich Ihnen geben kann: Sie haben das Recht zu Schweigen. Ohne wenn und aber, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen. Und Sie haben das Recht, in jeder Lage des Verfahrens einen Verteidiger Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Dieses Recht sollten Sie unbedingt - besser früher als später - wahrnehmen!
Ein Ermittlungsverfahren wird durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet, wenn der Anfangsverdacht besteht, dass eine Straftat begangen worden sein könnte. Schon dieses Ermittlungsverfahren ist für den Betroffenen mit erheblichen Einschnitten und Belastungen verbunden. Es kann sowohl das private Leben verändern, als auch Auswirkungen auf das bisherige berufliche Leben haben.
Dies gilt erst Recht für ein Strafverfahren, also das sich an ein Ermittlungsverfahren gegebenenfalls anschließende gerichtliche Verfahren.
Und nicht zuletzt gilt dies ganz besondersim Fall der Inhaftierung aufgrund eines ergangenen Haftbefehls.
Ich verteidige Sie auch nach ergangener Verurteilung im Rechtsmittelverfahren (Prüfung und ggf. Einlegung vn Berufung oder Revision) und im Vollstreckungsverfahren sowie im Maßregelvollzug.
Kurzum: In dieser Ausnahmesituation stehe ich Ihnen zur Seite: Schnell, engagiert und kompetent!
info@strafverteidigerin-bochum.de