
Herzlich Willkommen in der Familienrechtskanzlei Dr. Kasten
Hier finden Sie Antworten auf alle Fragen rund ums Familienrecht. Gerne berät Sie Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Kasten in allen Fragen rund um das Familienrecht:
Scheidung / Trennung
Ihre Eh...
Herzlich Willkommen in der Familienrechtskanzlei Dr. Kasten
Hier finden Sie Antworten auf alle Fragen rund ums Familienrecht. Gerne berät Sie Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Kasten in allen Fragen rund um das Familienrecht:
Scheidung / Trennung
Ihre Ehe steht kurz vor dem Aus und Sie möchten die Scheidung beantragen? Gerne berät und unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Kasten als Scheidungsanwalt auf Ihrem persönlichen Weg.
Hier finden Sie einige Erstinformationen zum Thema Scheidung: Ein Scheidungsantrag muss von einem Anwalt eingereicht werden, da insoweit Anwaltszwang herrscht. Nur mit einem Anwalt können Sie im Scheidungsverfahren wirksam Anträge stellen. Der Versorgungsausgleich wird bei einer Scheidung von Gesetzes wegen durchgeführt, soweit von den Eheleuten kein Verzicht erklärt wird und die Ehe länger als 3 Jahre dauerte. Im Rahmen einer Scheidung können sich aber auch Fragen der Hausratsteilung, des Zugewinnausgleichs und des Ehewohnungsrechts stellen.
Weitere Schwerpunkte
- Eheverträge, Trennungsvereinbarungen, Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Vereinbarungen bzgl. gemeinsamer Immobilien, Vermögensauseinandersetzungen, Zugewinnausgleich,
- Gütertrennung
- Sorgerecht, Umgangsrecht, Kindschaftsrecht
- Unterhalt
- Versorgungsausgleich
- Aufteilung der Haushaltsgegenstände
- Feststellung oder Anfechtung der Vaterschaft
- Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaften
- Opfer- und Gewaltschutz
- Mediation/ Familienmediation
Ein Schwerpunkt der Kanzlei liegt in der Ausarbeitung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, in der die Folgen der Scheidung geregelt werden können: Die Unterhaltspflichten, die Aufteilung der Haushaltsgegenstände, das Sorge- und Umgangsrecht, die Vermögensauseinandersetzung im Rahmen des Zugewinns und event. Regelungen zum Versorgungsausgleich. Auch bei nicht verheirateten Eltern empfiehlt sich eine Trennungsvereinbarung zum Beispiel zu den Themen Sorge- und Umgangsrecht, Unterhaltspflichten und Vermögensauseinandersetzung.
Auch Regelungen bzgl. einer gemeinsamen Immobilie können vertraglich geklärt werden.
Der deutliche Vorteil von diesen außergerichtlichen Vereinbarungen liegt darin, dass im Gegensatz zu einem streitigen Gerichtsverfahren, Zeit und Kosten gespart werden. Die außergerichtliche Regelung hat den weiteren nicht zu unterschätzenden Vorteil, dass sich die Konfliktsituation der Trennung entschärft. Ein Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang stellt für die Beteiligten eine erhebliche emotionale Stresssituation dar. Die Erfahrung zeigt, dass Eltern schneller wieder auf der sachlichen Ebene miteinander umgehen können, wenn eine Regelung ohne Gerichtsverfahren herbeigeführt wurde.
Zur Person
Frau Dr. Alexandra Kasten ist als Rechtsanwältin und Mediatorin ausschließlich im Familienrecht tätig. Regelmäßig veröffentlicht Sie familienrechtliche Beiträge, u.a. in der Zeitschrift „Kinderpassage" (www.kinderpassage.de) und ist Mitglied in dem Bremer Netzwerk „Trennung und Scheidung". Frau Dr. Kasten promovierte über Mediation, lehrte als Dozentin an der Universität in Kiel und betreut aufgrund Ihrer mehrjährigen Aufenthalte in Toulouse (Frankreich) und London auch englisch- und französisch-sprachige Mandanten. Frau Dr. Alexandra Kasten erhielt die Anerkennung und Zertifizierung zur „Mediatorin BAFM" von der Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation und zur „Mediatorin BM" von dem Bundesverband für Mediation. Aufgrund Ihrer Mediationsausbildung besitzt sie die Kompetenz und Feinfühligkeit, einen „Rosenkrieg" zu vermeiden und Lösungen, soweit möglich, außergerichtlich herbeizuführen.
Bürozeiten:
Um Wartezeiten für Sie zu vermeiden, bitten wir um Vereinbarung eines Termins per Telefon oder Sie nutzen hierzu das Kontaktformular zur Terminanfrage über dem Profil.
Termine am Wochenende oder außerhalb der üblichen Bürozeiten sind nach Absprache möglich.
Öffentliche Verkehrsmittel / Parkplätze:
Die Kanzleiräume befinden sich in der Humboldtstr. 11-13 in Bremen und sind bequem mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen, z.B. mit der Straßenbahnlinie 10, Haltestelle Humboldtstraße, oder den Straßenbahnlinien 2 und 3, Haltestelle Sielwall.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.familienrecht-bremen.de
kontakt@familienrecht-bremen.de