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Hendrik Jürgens

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  • Riensberger Str. 28 a-b 28213 Bremen

Informationen über den Spezialisten

Rechtsanwalt Jürgens ist Ihr zuverlässiger und fachkundiger Ansprechpartner für das Immobilienkaufrecht. Herr Jürgens ist spezialisiert darauf, versteckte Mängel und eine arglistige Täuschung geltend zu machen und kennt sich durch seine langjährige Erfahrung sehr gut mit sämtlichen typischen Mängeln an gebrauchten Immobilien aus.


Nach dem Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg entschied sich Herr Jürgens für das rechtswissenschaftliche Studium an der Universität Bremen. Er absolvierte sein Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Bremen und wurde 2008 als Rechtsanwalt zugelassen. Im gleichen Jahr gründete Rechtsanwalt Jürgens die Kanzlei Jürgens & Mehrtens LL.M.Eur. in Bremen. 


Beispiele für versteckte Mängel beim Hauskauf  

Versteckte Mängel sind solche Mängel, die nicht offensichtlich sind, also Mängel, die bei einer unfachkundigen Besichtigung nicht hätten auffallen müssen. Dazu gehören frisch übergestrichene aber feuchte Keller und Wände, falsche Isolationen des Dachbodens, unsanierte Wasserschäden, Schimmelbefall oder eine fehlende oder unzureichende Dämmung der Außenwände oder Geschossdecken.  

Wenn Sie versteckte Mängel nach dem Immobilienkauf entdeckt haben   

Wenn Sie versteckte Mängel nach dem Hauskauf entdeckt haben, Kann Herr Jürgens Sie qualifiziert und erfahren vertreten, um Ihre Rechte, wie Schadensersatz oder den Rücktritt vom Kaufvertrag geltend zu machen. Auch eine Minderung des Kaufpreises ist in vielen Fällen durchsetzbar.


Versteckte Mängel Hauskauf - Schädlingsbefall  

Herr Jürgens hat in seiner täglichen Arbeit immer wieder mit verschwiegenem Ungeziefer zu tun, welches der Käufer erst nach der Übergabe der Immobilie entdeckt hat. Ein solcher Schädlingsbefall wird oftmals bei der Besichtigung nicht erwähnt, obwohl er für den Kaufentschluss wesentlich ist. Dabei können hier große Schäden entstehen, wenn etwa Ratten oder ein Marder sich großflächig in der Gebäudedämmung eingenistet haben. Die dabei entstehenden Geräusche, insbesondere nachts, muss der Verkäufer gehört haben. Es bestehen daher gute Aussichten, dass er wegen arglistiger Täuschung für die sich daraus ergebenden Mangelrechte, wie Minderung, Schadensersatz oder sogar den Rücktritt vom Kaufvertrag einstehen muss.    


Fehlende Baugenehmigung

Oftmals werden Veränderungen an der Immobilie durchgeführt, die hätten genehmigt oder angezeigt werden müssen. Die Einhaltung von Brandschutzregelungen ist dabei ein zentraler Punkt, wenn etwa ein Dachbodenausbau oder der Umbau des Kellers zu Wohnfläche angestrebt wird. Aber auch Anbauten, wie Gauben, Wintergärten, Carports und Garagen können genehmigungspflichtig sein. Der Verkäufer hätte wissen können, dass er vorher sein Vorhaben mit der Baubehörde hätte abstimmen müssen. Die daraus entstehenden Schäden, die Kosten des Umbaus oder der Nachgenehmigung, die Wertminderung können Sie oftmals ersetzt verlangen.


Arglistige Täuschung

Mangelrechte beim Hauskauf geltend zu machen ist oftmals im Kaufvertrag ausgeschlossen. Hier hilft jedoch die gesetzliche Regelung des § 444 BGB weiter. Auf eine Vereinbarung durch welche die Rechte des Käufers ausgeschlossen werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat.  Sie wurden arglistig getäuscht, wenn Ihr Verkäufer den vorliegenden Sachmangel kannte und diesen Ihnen bewusst nicht mitteilte, damit der Abschluss des Kaufvertrags mit dem vereinbarten Inhalt nicht gefährdet ist. Dabei muss der Verkäufer sogar offenlegen, wenn er einen Mangel lediglich für möglich hält.


Baumängel  

In seiner täglichen Arbeit Hat Herr Jürgens immer wieder mit Baumängeln zu tun, die der Verkäufer beim Hauskauf dem Käufer verschwiegen hat. Zu solchen Mängeln gehören insbesondere Bauleistungen, die der Verkäufer selbst erbracht hat oder die ohne Rechnung von Gelegenheitshandwerkern erledigt wurden. Dabei werden Schutzleiter bei der Elektrik nicht verdrahtet, Dachausbauten ohne Dampfbremse und ordnungsgemäße Isolierung ausgeführt und Brandschutzvorschriften nicht beachtet. Aber auch schon bei der Bauausführung werden Fehler gemacht, die oftmals bei der falschen Abdichtung des Daches oder nicht eingehaltenen EnEv - Standards liegen. 


Feuchtigkeitsschäden  

Wenn Sie nach dem Hauskauf Feuchtigkeit entdeckt haben kommt es darauf an, ob der Mangel nicht offensichtlich, das heißt versteckt war und ob der Mangel arglistig verschwiegen wurde. Oftmals werden Feuchtigkeitsschäden einfach übergestrichen, ohne die Ursache zu beseitigen. Soweit entdeckt, werden Feuchtigkeitsschäden auch verharmlost, etwa indem auf eine leicht zu behebende Ursache verwiesen wird. Das sind bspw. angeblich undichte Kellerfenster oder  das angeblich falsche Heiz- und Lüftverhalten der Mieter. Dabei sind oftmals die Fenster falsch eingesetzt oder die Gebäudeabdichtung bestehend aus angepassten wasserführenden Schichten um das Haus, einer Perimeterdämmung und Horizontalsperre gegen aufsteigende Feuchtigkeit sind verwittert oder nicht mehr vorhanden. Die Behebung dieser Mängel kann sehr schnell viel Geld kosten, was der Verkäufer im Falle der Täuschung oder leichtfertigen Verharmlosung der Schadensursache oftmals zu ersetzen hat.


Brandschäden   

Brandschäden werden oftmals beim Immobilienkauf verschwiegen, indem sie ungenügend saniert wurden. Dabei werden verkohlte Balken oftmals nicht mit ausgetauscht, wenn es statisch nicht unbedingt notwendig ist. Anschließend  liegen diese brandgeschädigten Bauteile unter einer Verkleidung, in der Zwischendecke oder im Dachstuhl. Dabei sind sie für einen späteren Ausbau nicht mehr belastbar genug oder würden bei einem erneuten Brand nicht mehr lange genug standhalten. Soweit der Hauskäufer nach einen verdeckten Brandschaden entdeckt, muss recherchiert werden, wann der Brand stattgefunden hat. Darüber hinaus ermitteln wir den Ihnen zustehenden Anspruch, entweder anhand einer Kaufpreisminderung oder auf Grundlage der Instandsetzungskosten. Auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag kommt in Betracht. 


Schimmelschäden  

Schimmel ist immer eine Folge von Feuchtigkeitsschäden an der Immobilie. Ab einer Bauteilfeuchtigkeit in Höhe von 70 % kann sich Schimmel entwickeln. Fraglich ist also die Ursache der Feuchtigkeit. Oftmals liegen versteckte Schimmelschäden, die nach dem Hauskauf entdeckt werden, in ungenügender Beseitigung von Wasserschäden. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die feuchte Dämmung nicht entfernt wird oder Bauteile nach dem Wassereintritt nicht geöffnet werden. Schimmel kann aber auch auf Baumängel hindeuten, etwa wenn zwischen einer Innendämmung und der Wand Feuchtigkeit kondensieren kann, wenn keine Dampfbremse installiert wurde.  Die Kosten einer Nachbesserung der Immobilie können Sie im Fall der arglistigen Täuschung über die mangelhafte Bauausführung ersetzt verlangen.  


Fragen?

Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jürgens gerne vorab telefonisch zur Verfügung.



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