Als Fachanwalt für IT-Recht beschäftige ich mich schwerpunktmäßig mit dem Internet- und Computerrecht.
Im Bereich des Wettbewerbs-, Markenrecht, Designrechts und Patentrechts unterstütze ich Sie gerne als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.
Im Urheber- und Medienrecht ...
Als Fachanwalt für IT-Recht beschäftige ich mich schwerpunktmäßig mit dem Internet- und Computerrecht.
Im Bereich des Wettbewerbs-, Markenrecht, Designrechts und Patentrechts unterstütze ich Sie gerne als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.
Im Urheber- und Medienrecht bin ich ebenfalls schwerpunktmäßig tätig.
Neben der klassischen Rechtsberatung und der außergerichtlichen sowie gerichtlichen Vertretung hat sich die Kanzlei auf die Erstellung sowie Überprüfung von Verträgen jeglicher Art, sowie Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Onlineauftritten spezialisiert.
Eine besondere Spezialisierung liegt im Bereich des Abmahnungsrechts, also insbesondere der Abwehr von wettbewerbsrechtlichen, markenrechtlichen sowie insbesondere urheberrechtlichen Abmahnungen.
In meiner langjährigen Tätigkeit auf diesem Gebiet
kann auf umfangreiche Erfahrungen aus Dutzenden von Fällen zurückgegriffen werden.
Egal ob es um die einfache Prüfung der Erfolgsaussichten einer Verteidigung gegen eine Abmahnung geht, um die Erstellung einer Unterlassungserklärung oder eine außergerichtliche oder sogar gerichtliche Vertretung (sowohl im einstweiligen Verfügungsverfahren als auch im Klageverfahren) sind Sie bei der Kanzlei Newerla an der richtigen Stelle.
Zudem liegt ein weiterer Unterschwerpunkt (Internet- und Computerrecht) im Social Media-Recht. Hier berate und begleitete ich Mandanten insbesondere im gewerblichen Bereich bei der rechtssicheren und abmahnsicheren Gestaltung Ihrer Auftritte bei Facebook und sonstigen Sozial Media-Plattformen.
Die aktuelle Rechtsprechung sowie aktuelle Abmahnwellen zeigen, dass hier oft Handlungsbedarf besteht.