Herzlich willkommen auf meiner Profilseite. Ich bin Rechtsanwalt, Nachlasspfleger und Testamentsvollstrecker in der Kanzlei für Erbrecht und Stiftungsrecht in Brühl.
Unsere bundesweit tätige Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Erbrecht und Stiftungsrecht sowie dem dazugehörigem Steuer- u...
Herzlich willkommen auf meiner Profilseite. Ich bin Rechtsanwalt, Nachlasspfleger und Testamentsvollstrecker in der Kanzlei für Erbrecht und Stiftungsrecht in Brühl.
Unsere bundesweit tätige Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Erbrecht und Stiftungsrecht sowie dem dazugehörigem Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht.
Mit Engagement und Expertise für Ihr Recht! Ich vertrete Ihr Anliegen individuell und fachkundig, um für Sie den bestmöglichen Ausgang zu erreichen. Bei mir stehen Sie als Mensch im Fokus. Gemeinsam mit Ihnen entwickele ich maßgeschneiderte, sichere und effektive Lösungen . Eine professionelle Zusammenarbeit ist für mich ausschlaggebend, denn sie bildet das Fundament für eine offene und ehrliche Kommunikation. Dabei habe ich stets Ihre Interessen im Blick..Wenden Sie sich daher vertrauensvoll an mich.
Bei Interesse kontaktieren Sie mich direkt über das anwalt.de-Profil. Eine Rechtsberatung muss nicht immer vor Ort stattfinden, deswegen biete ich Ihnen die Möglichkeit einer Online-Rechtsberatung an: Sprechen Sie mich an! Für eine persönliche Rechtsberatung können Sie nach vorheriger Vereinbarung gerne unsere Kanzleiräumlichkeiten aufsuchen: Nutzen Sie hierzu den Routenplaner.
Ich biete Ihnen vorab auch ein unverbindliches telefonisches Kennenlerngespräch an, wo über den Ablauf sowie die Kosten in Ihrer Angelegenheit gesprochen werden kann. Rechtsfragen sind nicht Gegenstand dieses Gesprächs.
Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme.
Erbrecht:
Erben ist menschlich. Aber es geht mit dem Sterben einher, über das kaum jemand nachdenken oder sprechen möchte. Oft kommt der Tod unvorbereitet und hinterlässt neben dem menschlichen Verlust nicht selten rechtliche Schwierigkeiten.
Das Erbrecht weist eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten auf, um erbrechtliche Streitigkeiten bereits zu Lebzeiten zu reduzieren. Ein rechtzeitiges Auseinandersetzen mit dem Thema Erben und Vererben garantiert eine den eigenen Wüschen entsprechende Erbfolgeregelung durch die Errichtung eines juristisch einwandfreien Testaments oder Erbvertrag und kann Steuern sparen. Eine vorausschauende Nachfolgeplanung beinhaltet auch die Erstellung einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, um bereits zu Lebzeiten abgesichert und nicht auf die Bestellung eines Betreuers angewiesen zu sein.
Vor dem Erbfall gewährleiste ich Ihnen eine auf Ihre persönliche Situation abgestimmte Rechtsberatung. Nach dem Erbfall begleite ich Sie routiniert und versiert bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Beratung und Vertretung Ihrer Erbangelegenheit. Insbesondere in erbrechtlichen Rechtsstreitigkeiten bedarf es einer sorgfältigen Vorbereitung und besonderen Verhandlungstaktik, um das optimale Ergebnis für den Mandanten zu erzielen.
Zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören insbesondere:
Vermögensnachfolgeregelungen; Errichtung von Testamenten und Erbverträgen; Behindertentestament; Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften; Nachlasspflegschaften; Erbausschlagungen; Missbrauch von Vollmachten; Abwehr bzw. Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen; Pflichtteilsreduzierung; Testamentsvollstreckung; Testamentsanfechtungen; außergerichtliche und gerichtliche Vertretung; Teilungsversteigerungen; digitale Vorsorge; vorsorgende Verfügungen; vorweggenommene Erbfolge.
Stiftungsrecht:
Mit der Errichtung einer Stiftung kann gutes bewirkt werden und Steuern gespart werden. Die Errichtung einer Stiftung bedarf einer sorgfältigen Planung und Beratung. Im Rahmen der beratenden Tätigkeit sind der potentielle Stifter bzw. die potentiellen Stifterin die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten nebst gesetzlicher Mindestvoraussetzungen aufzuzeigen und an die individuellen Bedürfnisse anzupassen. Bei der Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung wird der Stifterwille praktisch für die Ewigkeit umgesetzt. Mithilfe einer Familienstiftung kann die eigene Familie oder das Familienvermögen über mehrere Generationen abgesichert werden. Entsprechend gilt, wenn Sie etwas stiften und bewirken möchten, sollte das gut geplant sein. Bei der Planung und der Umsetzung Ihres Stiftervorhabens stehen ich Ihnen gerne beratend und unterstützend zur Seite. Gerne stehe ich Ihnen auch bei allen weiteren Fragen zum Stiftungsrecht zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Kanzlei und den angebotenen Leistungen finden Sie unter:
www.erbrecht-stiftungsrecht.de
Publikationen:
Stiftung und Nachlass, Ratgeber im Bundesverband deutscher Stiftungen, 4. Auflage
Anwaltliche Vergütung in Erbsachen, 2. Auflage
§ 10 Umfang und Kosten des Mandats, Fachanwalt für Erbrecht, 4. Auflage
Der Klassiker "Berliner Testament" - Update 2023, Fachbeitrag ZAP 22/2023
Alternativen zur Übertragung eines Hausgrundstücks - Teil 4: Die Familiengesellschaft und der Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall, Fachbeitrag ZAP 17/2023
Alternativen zur Übertragung eines Hausgrundstücks - Teil 3: Errichtung einer Familienstiftung oder einer Familiengesellschaft, Fachbeitrag ZAP 15/2023
Erbrecht und Urheberrecht, Fachbeitrag Bestattungskultur 01/23
Vorsorgeverfügungen als juristische Gestaltungsinstrumente in der eigenen Vorsorgeplanung, Fachbeitrag Bestattungskultur 03/2023
Vorweggenommene Erbfolge - Steuerungsinstrument für eine Vermögensnachfolgeregelung - Teil 2, Fachbeitrag ZAP 20/2022
Vorweggenommene Erbfolge - Steuerungsinstrument für eine Vermögensnachfolgeregelung - Teil 1, Fachbeitrag ZAP 18/2022
Die Stiftungsrechtsreform - Anpassungs- und Handlungsbedarf für die Praxis, Fachbeitrag ZAP 14/2022
Digitale Vorsorge - Wie kann ich meinen digitalen Nachlass regeln?, Fachbeitrag Bestattungskultur 05/2022