Herzlich willkommen
Damit ich auch in Zeiten der Corona-Pandemie (COVID-19) Ihre Rechte durchsetzen kann, stehe ich Ihnen nicht nur telefonisch zur Verfügung. Meine Kanzlei ist vielmehr darauf ausgelegt, Ihre Angelegenheit nötigenfalls komplett abzuwickeln, ...
Herzlich willkommen
Damit ich auch in Zeiten der Corona-Pandemie (COVID-19) Ihre Rechte durchsetzen kann, stehe ich Ihnen nicht nur telefonisch zur Verfügung. Meine Kanzlei ist vielmehr darauf ausgelegt, Ihre Angelegenheit nötigenfalls komplett abzuwickeln, ohne dass Sie je das Haus verlassen müssen. Dies kann insbesondere im Fall des derzeit empfohlenen Social Distancing oder gar bei einer präventiven Quarantäne sehr hilfreich sein. So kann ich den Schriftverkehr mit Ihnen elektronisch führen, Absprachen können auch im Wege einer Videokonferenz erfolgen und selbst eine Gerichtsverhandlung kann nach § 128a ZPO durch eine "Bild- und Tonübertragung", also ebenfalls eine Videokonferenz durchgeführt werden.
Rechtsanwalt Marc Badock - Fachanwalt für Arbeitsrecht
Das Studium der Rechtswissenschaften beendete ich erfolgreich an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main und absolvierte anschließend das Referendariat am Landgericht Hanau. Bereits in dieser Zeit war ich ebenfalls in einer renommierten Anwaltskanzlei in Hanau tätig. Die Zulassung zur Anwaltschaft erfolgte im Jahr 2005. Im Jahr 2010 wurde mir, nachdem ich die dafür erforderlichen überdurchschnittlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse nachgewiesen hatte, der Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht verliehen.
Tätigkeitsschwerpunkte
Um für Sie Zeit und Aufwand zu sparen, wickele ich den Großteil meiner Tätigkeit für Sie online und telefonisch ab.
- Arbeitsrecht
- allgemeines Zivilrecht
- Mietrecht
Egal, ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind, ich biete Ihnen im Arbeitsrecht eine umfassende gerichtliche und außergerichtliche Beratung an. Ich begleite Sie bereits bei Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses und übernehme rechtssichere Gestaltung und Prüfung von (befristeten) Arbeitsverträgen. Vor Aussprache oder nach Erhalt einer Abmahnung oder Kündigung berate ich sie umfassend und vertrete Sie auch im Kündigungsschutzprozess. Außerdem übernehme ich auch die Beratung bezüglich Abwicklungs- und Aufhebungsvereinbarungen, setze Ansprüche auf Urlaub oder Gehalt durch und vertrete auch in Entgeltklagen.
Auch im allgemeinen Zivilrecht (d.h. rechtliche Fragen im Verhältnis zwischen Bürgern, Firmen, etc.) stehe ich Ihnen zur Verfügung. Bei Fragen zu Vertragsangelegenheiten (Darlehensverträge etc.), Befristungen oder Kaufverträgen können Sie sich getrost an mich wenden; ich übernehme die rechtssichere Ausarbeitung von Verträgen sowie die Durchsetzung bzw. Abwehr von vertraglichen Vereinbarungen. Gerne setze ich auch Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche durch und berate bezüglich Mängelgewährleistungen.
Im Mietrecht betreue ich beide Seiten, d.h. Mieter und Vermieter gehören zu meinen Mandanten. Ich gestalte und prüfe Mietverträge und kläre in diesem Zusammenhang Fragen zu den Klauseln und kläre Mandanten ebenfalls darüber auf, ob eine Kündigung des Mietverhältnisses rechtmäßig ist. Bei Problemen oder Streitigkeiten zwischen den Mietparteien, z. B. wegen einer Mieterhöhung, Mietminderung oder Mängeln an der Wohnung, stehe ich Ihnen ebenfalls zur Seite.
Weitere Rechtsgebiete, in denen ich Sie gerne berate und vertrete sind:
- Allgemeines Vertragsrecht
- Kaufrecht
- Werkvertragsrecht
- Zivilprozessrecht