Gemeinsam im Kanzleiteam möchten wir Ihnen in belastenden Auseinandersetzungen durch unsere parteiliche Unterstützung den Rücken stärken. Dabei ist uns wichtig, dass Sie durch uns nicht nur kompetent vertreten werden, sondern die Zusammenarbeit von Kommunikation und Transparenz geprägt ist.
Der Schwerpunkt meiner Arbeit liegt auf dem Strafrecht.
Schon im sogenannten Ermittlungsverfahren beraten und vertreten wir Sie: Wir unterstützen Sie im Zusammenhang mit Ermittlungsmaßnahmen wie erkennungsdienstlichen Behandlungen, Hausdurchsuchungen usw. In geeigneten Fällen wirken wir frühzeitig auf eine Einstellung des Verfahrens hin.
Sollten Sie einen Strafbefehl erhalten haben, beraten wir Sie gerne zu dem weiteren Vorgehen. Wenn Sie Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen wollen, vertreten und unterstützen wir Sie dabei gerne.
Wenn es zu einer Anklageerhebung/einer Hauptverhandlung vor Gericht kommt, bereiten wir mit Ihnen Ihre Verteidigung vor. Im Gericht vertreten wir Sie, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Bei einem Urteil prüfen wir, ob ein Rechtsmittel Aussichten auf Erfolg hat. Sollten Sie sich für ein Rechtsmittel entscheiden, verteidigen wir Sie auch im Berufungs- oder Revisionsverfahren.
Auch wenn Sie Zeug*in in einem strafrechtlichen Verfahren sind, beraten wir Sie gerne. Rechtsanwältin Antz wird auch als Zeugenbeistand tätig und unterstützt Sie bei Bedarf.
In ausgewählten Fällen vertreten wir auch Betroffene von Straftaten im Strafprozess. So kann durch eine Nebenklage Einfluss auf das gerichtliche Verfahren genommen werden. Auch die Geltendmachung von Ansprüchen der Verletzten ist möglich.
Im Verwaltungsrecht berate ich Sie insbesondere im Polizei- und Versammlungsrecht.
Setzen Sie sich mit der Kanzlei advocat per E-Mail oder Telefon in Verbindung. Bei einer Kontaktaufnahme im Strafverfahren bitten wir Sie, zu beachten, dass unverschlüsselte Emails mitgelesen und Telefonatr mitgehört werden können. Bitte teilen Sie uns deswegen lediglich den Tatvorwurf, nicht den Hergang aus Ihrer Sicht, mit!