Rechtsanwalt Spangenberg arbeitet - unabhängig von Versicherungen - seit vielen Jahren hoch spezialisiert als Fachanwalt für Verkehrsrecht und verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Bearbeitung von Verkehrsmandaten bei
Rückabwicklung von KfZ-Kaufverträgen (z. B. 'Dieselskandal', Widerrufsjoker, Gewährleistungsansprüche)
Verkehrsordnungswidrigkeiten (z. B. Vorwurf Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Abstandsverstoß, Überladung, Fahrzeiten)
Verkehrsstraftaten (z. B. Vorwurf der Trunkenheit, Unfallflucht, Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis)
Verkehrsunfälle (z. B. Schadensersatz, Wertminderung, Schmerzensgeld)
Führerscheinangelegenheiten (z. B. Fahreignungsgutachten, MPU (nach Alkohol- oder BTM-Fahrt), Anerkennung EU-Führerschein).
Sowohl die Beratung, als auch die Vertretung durch Rechtsanwalt Spangenberg ist durch Kompetenz, Effizienz und Pragmatismus geprägt.
Zu seinen zahlreichen, seit vielen Jahren auch bundesweit vertretenen Mandanten zählen neben Privatpersonen, Berufskraftfahrern und Fuhrunternehmen auch Autohäuser, die sich in verkehrsrechtlichen Belangen professionell und ergebnisorientiert vertreten lassen und dennoch darauf vertrauen möchten, dass die Kosten von Ihrer Rechtsschutzversicherung (soweit notwendig) übernommen werden und keine über die gesetzlichen Gebühren (RVG) hinausgehenden Kosten berechnet werden.
Es bestehen zudem Kooperationen mit renommierten Verkehrsgutachtern, hochqualifizierten Verkehrspsychologen (u. a. in Verkehrsstrafsachen wichtig) und - überregional - mit im Verkehrsrecht hochspezialisierten Kollegen. Zusätzliche Informationen zu Herrn Rechtsanwalt Spangenberg erfahren Sie auf seiner Homepage: https://kanzlei.ra-spangenberg.de/startseite info@ra-spangenberg.de