Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel wurde 1984 in Cottbus geboren. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin und Referendariat im Bezirk des Kammergerichts arbeitete er neun Monate im Berliner Büro einer internationalen Großkanzlei und anschließend ein J...
Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel wurde 1984 in Cottbus geboren. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin und Referendariat im Bezirk des Kammergerichts arbeitete er neun Monate im Berliner Büro einer internationalen Großkanzlei und anschließend ein Jahr als Richter am Amtsgericht Lichtenfels. Er ist Fachanwalt für Strafrecht, zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht, außerdem Autor mehrerer Fachbücher. Seine Kanzlei finden Sie an zwei Standorten: In Berlin-Charlottenburg und im Zentrum von Cottbus, auf halber Strecke zwischen Berlin und Dresden.
Strafrecht
Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel steht Ihnen bundesweit in jeder Lage des Strafverfahrens als Verteidiger zur Seite. Der Fachanwalt für Strafrecht nimmt umgehend Akteneinsicht, erarbeitet mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie und setzt Ihre Rechte gegenüber den Strafverfolgungsbehörden konsequent durch – im Ermittlungsverfahren – ggf. auch während der Untersuchungshaft –, im Zwischen– und Hauptverfahren, nötigenfalls in Berufung und Revision und schlimmstenfalls in der Strafvollstreckung und im Strafvollzug. Keine Angst: Häufig lässt sich eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens erwirken, sodass Ihnen die weiteren Verfahrensabschnitte und damit auch Vorstrafen erspart bleiben.
Wichtig: Setzen Sie sich frühzeitig mit Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel in Verbindung! Die entscheidenden Weichen werden schon im
Ermittlungsverfahren gestellt! Insbesondere in den folgenden Fällen sollten Sie schnell reagieren:
- Sie hatten Kontakt mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft und wissen nun, dass gegen Sie ermittelt wird (etwa durch eine Vernehmung, eine Durchsuchung Ihrer Wohn- und/oder Geschäftsräume oder nach einer Festnahme).
- Sie gehen aus anderen Gründen davon aus, dass gegen Sie ermittelt wird (etwa nach Medienberichten oder Berichten Dritter, die als Zeugen vernommen wurden).
- Sie sind unsicher, ob eine beabsichtigte oder bereits vollzogene Vorgehensweise – zum Beispiel innerhalb Ihres Unternehmens – strafbar sein könnte.
Als Ihr Strafverteidiger ist Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel zur Verschwiegenheit auch dann verpflichtet, wenn Sie ihn nach vorläufiger Einschätzung Ihrer Angelegenheit nicht mit Ihrer weiteren Verteidigung beauftragen. Ein Telefonat zur ersten Orientierung ist stets kostenlos! In Notfällen erreichen Sie Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel rund um die Uhr über das Kontaktformular auf seiner Website oder telefonisch unter 0151 21 778 788.
Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel verteidigt Sie als Fachanwalt für Verkehrsrecht auch in Ordnungswidrigkeiten‑ und Strafverfahren mit verkehrsrechtlichem Bezug - typische Beispiele: Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen und Rotlichtverstöße (Blitzer), Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauch, Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung, Fahrerflucht.
Hinweis:
Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel ist bundesweit als Strafverteidiger tätig und deshalb nicht täglich in seiner Kanzlei zugegen. Bitte vereinbaren Sie daher unbedingt einen Termin, wenn Sie die Kanzlei für ein persönliches Gespräch aufsuchen möchten. Hierfür können Sie die Terminanfrage auf dieser Seite verwenden. In Notfällen erreichen Sie Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel rund um die Uhr
unter Tel. 0151 21 778 788. Besuchen Sie auch gerne das weitere Profil von Rechtsanwalt Dr. Bunzel auf anwalt.de.