HÖCK SPIESS FACH LIEB
Rechtsanwälte und Notare
An der Universität in Mainz schloss Rechtsanwalt Dr. Fach das Studium der Rechtswissenschaften ab und wurde im Jahr 2009 zur Anwaltschaft zugelassen. Bereits während seiner Promotion zum Dr. iur. war er in der internationalen Wirtschaftskan...
HÖCK SPIESS FACH LIEB
Rechtsanwälte und Notare
An der Universität in Mainz schloss Rechtsanwalt Dr. Fach das Studium der Rechtswissenschaften ab und wurde im Jahr 2009 zur Anwaltschaft zugelassen. Bereits während seiner Promotion zum Dr. iur. war er in der internationalen Wirtschaftskanzlei Linklaters LLP im Fachbereich Prozessführung und Schiedsgerichtsverfahren tätig.
Tätigkeitsschwerpunkte: Handels- und Gesellschaftsrecht, Versicherungsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform bei der Gründung eines Unternehmens ist entscheiden, insbesondere in Zusammenhang mit steuerlichen Auswirkungen. Rechtsanwalt Dr. Fach ist hierbei Ihr kompetenter Ansprechpartner, ebenso wenn es um die Erstellung von Gesellschaftsverträgen bzw. Satzungen geht. Darüber hinaus begleitet er seine Klienten auch bei der Übertragung von Beteiligungen und berät auch rund um die Themen Insolvenzanfechtung, unlauterer Wettbewerb oder im Schiedsverfahren etc. Weiterhin steht er Ihnen auch in Gesellschafterversammlungen zur Seite, übernimmt die Ausarbeitung von Verträgen bei Umwandlung und Verschmelzung oder vertritt Sie bei Gesellschafterauseinandersetzungen und Gesellschaftsliquidationen. Selbstverständlich berät er nicht nur Unternehmen, sondern auch deren Geschäftsführer und Vorstände.
Versicherungsrecht
In keinem Land gibt es so viele Versicherungen wie in Deutschland, deshalb ist es ratsam, sich vor Unterzeichnung des Versicherungsvertrages von einem kompetenten Anwalt beraten zu lassen. Rechtsanwalt Dr. Fach übernimmt für Sie die Überprüfung der Versicherungsbedingungen und des Versicherungsvertrages sowie die Durchsetzung der darin festgelegten Leistungen, insbesondere, wenn deren Übernahme beispielsweise nach einem Verkehrsunfall, Arbeitsunfall oder wegen Berufsunfähigkeit von der Versicherung abgelehnt wird.
Zivilrecht
Im Zivilrecht werden alle Rechtsbeziehungen von natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts untereinander geregelt, es unterscheidet sich zwischen dem allgemeinen Privatrecht (Zivilrecht/Bürgerlichen Recht) und dem Sonderprivatrecht. Somit enthält das Zivilrecht alle Vorschriften zur Rechtsfähigkeit einer Person über die Regelungen der Rechte und Pflichten von natürlichen oder juristischen Personen aus (gesetzlichen oder vertraglichen) Schuldverhältnissen bis hin zu den Vorschriften und Formvorgaben für Verträge.
NOTARIAT
Rechtsanwalt Fach und Rechtsanwalt Dr. Lieb beraten und belehren als Notare neutral, unparteiisch und unabhängig. Sie übernehmen die Beurkundung von Testamenten, Erbverträge und Grundstücksübertragungen. Zudem gehören auch die Beurkundung von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Gesellschaftsverträgen und eidesstattliche Versicherungen zu ihrem Tätigkeitsspektrum. Weitere Dokumente, die eine notarielle Beurkundung erfordern sind: Schenkungen, Handelsregistereintragungen und vollstreckbare Urkunden.
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