Rechtsanwalt Jörg Fricke
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Profitieren Sie von der einschlägigen Berufserfahrung und umfassenden Kompetenz von Herrn Rechtsanwalt Fricke, der seit mehr als 30 Jahren im Rechtswesen tätig ist. Dort vertritt er die Interesse...
Rechtsanwalt Jörg Fricke
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Profitieren Sie von der einschlägigen Berufserfahrung und umfassenden Kompetenz von Herrn Rechtsanwalt Fricke, der seit mehr als 30 Jahren im Rechtswesen tätig ist. Dort vertritt er die Interessen und Ansprüche seiner Mandanten und setzt diese sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich durch.
1983 erhielt Herr Fricke die Zulassung als Rechtsanwalt und erlangte 1997 die Fachanwaltschaft für Familienrecht, 2008 die Fachanwaltschaft für Erbrecht. Darüber hinaus hielt er als Mitglied im Erbrechtsausschuss regelmäßig Vorträge zum Thema Erbrecht vor Fachpublikum im Verein des Kölner Anwaltvereins und führte dort im Zeitraum 2011 sowie 2012 einen Fachanwaltslehrgang für Erbrecht durch.
ERBRECHT: SICHER VERMACHEN UND ERBEN
Ihre erbrechtlichen Anliegen sind bei Herrn Rechtsanwalt Fricke in besten Händen. Er versteht, wie wichtig es für seine Mandanten ist, Gewissheit darüber zu haben, dass Ihre Erbschaft an die richtigen Erbfolger gelangt. Daher empfiehlt sich eine juristische Beratung durch Herrn Rechtsanwalt Fricke, der dabei eng mit einem erfahrenen Notar kooperiert, z. B. bei der Gestaltung eines Testaments, eines Erbvertrags oder einer Vorsorgevollmacht.
Da häufig mehrere Erben von einem Erblasser beerbt werden, ist die Entstehung einer Erbengemeinschaft, die den Nachlass verwaltet, unausweichlich. Nicht selten kommt es dabei zu Streitigkeiten und eine Erbauseinandersetzung vor Gericht ist die Folge. Hierbei unterstützt Herr Rechtsanwalt Fricke Sie gerne und setzt sich für die Interessen sowie Ansprüche seiner Mandanten ein.
Falls Sie von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wurden, ist juristische Beratung durch Herrn Rechtsanwalt Fricke von großer Bedeutung, damit er Ihren Pflichtteilanspruch durchsetzt und somit eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Erbnachlass sichert. Sollte der Erblasser jedoch bereits zu Lebzeiten Vermögensteile verschenkt haben, berät er den Pflichtteilsberechtigten umfassend über den Pflichtteilsergänzungsanspruch. Hierbei wird die Schenkung wertmäßig bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt.
Familienrecht
Das Familienrecht ist ein besonders sensibles Thema, da sehr persönliche Probleme und Zwistigkeiten behandelt werden. Herr Rechtsanwalt Fricke ist hier mit seiner langjährigen Berufserfahrung und dem nötigen Fingerspitzengefühl Ihr idealer Ansprechpartner. Er unterstützt Sie bei der Ausarbeitung von Eheverträgen, in denen Regelungen zum Güterstand, Zugewinn und anderem getroffen werden, um eventuelle spätere Auseinandersetzungen anschließend reibungslos abwickeln zu können.
Als Fachanwalt unterstützt er Sie auch in Scheidungsfällen und den sich daraus ergebenden Problemen, wie Streit über Sorge- und Besucherrecht der gemeinsamen Kinder, Unterhaltsansprüche von Kindern und Ehegatten, die Vermögensauseinandersetzung, den Versorgungs- und Zugewinnausgleich u.v.m.
Ein persönliches Gespräch mit Herrn Rechtsanwalt Fricke kann unter der angegebenen Rufnummer telefonisch oder schriftlich per Fax sowie E-Mail arrangiert werden. Über sein anwalt.de-Profil erreichen Sie ihn ebenfalls schnell und unkompliziert.
anwalt-fricke@t-online.de